Jüdische Gemeinde Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde das Klima gegenüber der Norder Juden noch feindlicher. Schon kurz nach der Regierungsübernahme der Nationalsozialisten begann schrittweise die Entrechtung und Enteignung jüdischer Bürger. Die 1931 verabschiedete Reichsfluchtsteuer fungierte seit 1934 fast ausschließlich als Sondersteuer für jüdische Auswanderer.<ref name=":5">[https://www.sparkasse-aurich-norden.de/content/dam/myif/spk-aurich-norden/work/dokumente/pdf/ihre-sparkasse/Chronik.pdf?n=true Chronik der Sparkasse Aurich-Norden], abgerufen am 2. Juni 2021</ref> Bereits ab 1933 wurden die ersten der rund 1000 Juden im [[Landkreis Norden|Kreisgebiet]] in "Schutzhaft" genommen.<ref name=":3" /><ref name=":6">Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 241</ref> Zu dieser Zeit gab es noch 50 Handelsbetriebe und Geschäfte mit jüdischen Eigentümern. Ihre Erwerbstätigkeit richtete sich vor allem auf den Handel mit Vieh, Düngemitteln, Getreide und Brennstoffen aus. Zudem unterhielten sie Handelsvertretungen und betrieben Schlachtereien.<ref name=":6" /> Seit 1937 konnten Bankkonten jüdischer Kunden unter fadenscheinigen Vorwänden per Sicherungsanordnung gesperrt werden. Nach dem eingeschränkten Zugang zum Banksafe folgte 1939 die zwangsweise Übertragung des Kapitalvermögens von Juden auf nur noch eingeschränkt zugängliche Sicherungskonten. Die Aufsicht darüber übernahmen die Zollfahndungsstellen.<ref name=":5" /> | Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde das Klima gegenüber der Norder Juden noch feindlicher. Schon kurz nach der Regierungsübernahme der Nationalsozialisten begann schrittweise die Entrechtung und Enteignung jüdischer Bürger. Die 1931 verabschiedete Reichsfluchtsteuer fungierte seit 1934 fast ausschließlich als Sondersteuer für jüdische Auswanderer.<ref name=":5">[https://www.sparkasse-aurich-norden.de/content/dam/myif/spk-aurich-norden/work/dokumente/pdf/ihre-sparkasse/Chronik.pdf?n=true Chronik der Sparkasse Aurich-Norden], abgerufen am 2. Juni 2021</ref> Bereits ab 1933 wurden die ersten der rund 1000 Juden im [[Landkreis Norden|Kreisgebiet]] in "Schutzhaft" genommen.<ref name=":3" /><ref name=":6">Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 241</ref> Zu dieser Zeit gab es noch 50 Handelsbetriebe und Geschäfte mit jüdischen Eigentümern. Ihre Erwerbstätigkeit richtete sich vor allem auf den Handel mit Vieh, Düngemitteln, Getreide und Brennstoffen aus. Zudem unterhielten sie Handelsvertretungen und betrieben Schlachtereien.<ref name=":6" /> Seit 1937 konnten Bankkonten jüdischer Kunden unter fadenscheinigen Vorwänden per Sicherungsanordnung gesperrt werden. Nach dem eingeschränkten Zugang zum Banksafe folgte 1939 die zwangsweise Übertragung des Kapitalvermögens von Juden auf nur noch eingeschränkt zugängliche Sicherungskonten. Die Aufsicht darüber übernahmen die Zollfahndungsstellen.<ref name=":5" /> | ||
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 kam es auch in Norden zu den von Goebbels und Hitler befohlenen Ausschreitungen gegen die Juden, die später als „Reichskristallnacht“ bzw. "Reichspogromnacht" bezeichnet wurden, die allerdings einen in dieser Nacht für die damaligen Verhältnisse zunächst ungewöhnlichen Verlauf hatten: | In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 kam es auch in Norden zu den von Goebbels und Hitler befohlenen Ausschreitungen gegen die Juden, die später als „Reichskristallnacht“ bzw. "Reichspogromnacht" bezeichnet wurden, die allerdings einen in dieser Nacht für die damaligen Verhältnisse zunächst ungewöhnlichen Verlauf hatten: Der Kreisleiter der NSDAP von Norden-Krummhörn, [[Lenhard Everwien]], wurde erst um Mitternacht von dem zufällig in Emden anwesenden Gauhauptstellenleiter Meyer erreicht. Dieser teilte ihm mit, dass der zuständige SA-Führer in Norden, Sturmbannführer Wiedekin, nicht erreichbar sei. Ewerwien solle, so im Ablauf, "dies nun persönlich in die Hand nehmen". Nachdem Ewerwien zunächst untätig blieb, wurde er dann gegen 01:00 Uhr in der Nacht direkt von Oldenburg aus aufgefordert, Wiedekin zu wecken. Everwien rief daraufhin die Partei- und die SA-Führung sowie die [[Feuerwehr Norden|Feuerwehr]] in den frühen Morgenstunden des 10. November zusammen. Er informierte sie über die Weisung, dass die Synagoge anzuzünden und alle Juden zu verhaften seien. Von der Feuerwehr verlangte er Garantien zum Schutz der Nachbarhäuser. Der inzwischen geweckte Wiedekin gab nach der Alarmierung der SA den Befehl an die ihm unterstellte SA in Dornum weiter.<ref>Rheiderland Zeitung vom 4. April 1933</ref> | ||
Ab jetzt unterscheidet sich der Ablauf nicht von anderen Orten: Kurz darauf brannte die [[Synagoge]], die Feuerwehr wurde nur herbeigeholt, um eine Ausbreitung des Feuers auf nichtjüdischen Besitz zu verhindern, jedoch nicht die brennende Synagoge zu retten. Die Juden wurden anhand einer Judenkartei von der SA zusammengetrieben, gedemütigt und zum [[Schlachthof|Norder Schlachthof]] getrieben, wo sie in Viehboxen gesperrt und anschließend "verhört" wurden. Während dieser Stunden wurden die jüdischen Wohnungen durchsucht, wobei das Bargeld beschlagnahmt und viel anderes gestohlen wurde.<ref name=":3" /> Am nächsten Tag wurden sie zunächst zu Aufräumarbeiten an der Synagoge eingesetzt, wobei die SA sie zwang, noch erhaltene Kultgegenstände zu verbrennen. Anschließend wurden die Frauen entlassen und die Männer zum Teil in der Schule, zum Teil im [[Gefängnis|Norder Gefängnis]] untergebracht. Am 11. November wurden sie schließlich zusammen mit etwa 200 anderen jüdischen Ostfriesen nach Oldenburg "überstellt", wo sie in einer Kaserne zusammengetrieben wurden. Etwa 1.000 jüdische Ostfriesen, Oldenburger und Bremer wurden anschließend mit einem Zug in das Konzentrationslager Sachsenhausen nördlich von Berlin deportiert, wo sie bis Dezember 1938 oder Anfang 1939 inhaftiert blieben.<ref name=":4" /><ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 242</ref> | |||
Ab jetzt unterscheidet sich der Ablauf nicht von anderen Orten: Kurz darauf brannte die [[Synagoge]], die Feuerwehr wurde nur herbeigeholt, um eine Ausbreitung des Feuers auf nichtjüdischen Besitz zu verhindern, jedoch nicht die brennende Synagoge zu retten. Die Juden wurden anhand einer Judenkartei von der SA zusammengetrieben, gedemütigt und zum [[Schlachthof|Norder Schlachthof]] getrieben, wo sie in Viehboxen gesperrt und anschließend "verhört" wurden. Während dieser Stunden wurden die jüdischen Wohnungen durchsucht, wobei das Bargeld beschlagnahmt und viel anderes gestohlen wurde.<ref name=":3" /> Am nächsten Tag wurden sie zunächst zu Aufräumarbeiten an der Synagoge eingesetzt, wobei die SA sie zwang, noch erhaltene Kultgegenstände zu verbrennen. Anschließend wurden die Frauen entlassen und die Männer zum Teil in der Schule, zum Teil im Norder Gefängnis untergebracht. Am 11. November wurden sie schließlich zusammen mit etwa 200 anderen jüdischen Ostfriesen nach Oldenburg "überstellt", wo sie in einer Kaserne zusammengetrieben wurden. Etwa 1.000 jüdische Ostfriesen, Oldenburger und Bremer wurden anschließend mit einem Zug in das Konzentrationslager Sachsenhausen nördlich von Berlin deportiert, wo sie bis Dezember 1938 oder Anfang 1939 inhaftiert blieben.<ref name=":4" /> | |||
Zunächst nach und nach wieder freigelassen, mussten sie die Folgekosten der angeordneten Zerstörung der Synagoge selbst aufbringen; der Wiederaufbau der Synagoge selbst wurde verboten. Alle Konten jüdischer Bürger wurden gesperrt und mit einer "Judenabgabe" von 500 bis 3000 Reichsmark belegt, sie erhielten lediglich einen Freibetrag von 150 Reichsmark im Monat. Die Überreste wurden an einen einen Altwarenhändler zur Verwertung und Beseitigung übergeben. Jüdische Geschäfte und die [[Jüdische Schule|Schule]] wurden geschlossen und die jüdische Bevölkerung aus Arbeits- und Lehrstellen, Schulen und Vereinen ausgeschlossen. Viele von ihnen emigrierten, Häuser und Besitz mussten sie unter Wert verkaufen. Wohnten 1938 noch 78 Juden im Ort und weitere 10 im zur Synagogengemeinde gehörenden Marienhafe, sank diese Zahl bis zum 16. April 1940 auf 11 Personen. Neun von ihnen wurden kurz darauf abtransportiert, während die beiden halbwüchsigen Söhne eines jüdischen Vaters und einer nichtjüdischen Mutter ab Oktober 1940 bei auswärtigen Verwandten versteckt werden konnten und nicht mehr auffindbar waren.<ref name=":4" /> | Zunächst nach und nach wieder freigelassen, mussten sie die Folgekosten der angeordneten Zerstörung der Synagoge selbst aufbringen; der Wiederaufbau der Synagoge selbst wurde verboten. Alle Konten jüdischer Bürger wurden gesperrt und mit einer "Judenabgabe" von 500 bis 3000 Reichsmark belegt, sie erhielten lediglich einen Freibetrag von 150 Reichsmark im Monat. Die Überreste wurden an einen einen Altwarenhändler zur Verwertung und Beseitigung übergeben. Jüdische Geschäfte und die [[Jüdische Schule|Schule]] wurden geschlossen und die jüdische Bevölkerung aus Arbeits- und Lehrstellen, Schulen und Vereinen ausgeschlossen. Viele von ihnen emigrierten, Häuser und Besitz mussten sie unter Wert verkaufen. Wohnten 1938 noch 78 Juden im Ort und weitere 10 im zur Synagogengemeinde gehörenden Marienhafe, sank diese Zahl bis zum 16. April 1940 auf 11 Personen. Neun von ihnen wurden kurz darauf abtransportiert, während die beiden halbwüchsigen Söhne eines jüdischen Vaters und einer nichtjüdischen Mutter ab Oktober 1940 bei auswärtigen Verwandten versteckt werden konnten und nicht mehr auffindbar waren.<ref name=":4" /> | ||