Udo-Focken-Deich: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 20: | Zeile 20: | ||
|- | |- | ||
|Baubeginn | |Baubeginn | ||
| | |1425 | ||
|- | |- | ||
|Fertigstellung | |Fertigstellung | ||
| | |1430 | ||
|} | |} | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
Der '''Udo-Focken-Deich''' (auch "Alter Deich" oder "Olldiek") war einer der ältesten bekannten Deich in Norden. Er wurde von [[Udo Focken]], auch bekannt als | Der '''Udo-Focken-Deich''' (auch "Alter Deich" oder "Olldiek") war einer der ältesten bekannten Deich in Norden. Er wurde von [[Udo Focken]], auch bekannt als ''Udo von Norden'', dem Sohn des berühmten Häuptlings Focko Ukena in den Jahren 1425 bis 1430 erbaut.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 327</ref> | ||
Der Deich ging von Norden über [[Leegemoor]] nach [[Nadörst]] und von hier aus weiter nach Osteel und Marienhafe. Er war "seit undencklichen Jahren eine öffentliche Landstrasse" und wurde auch als Postweg genutzt. In [[Süderneuland II]] verlief er weitestgehend auf den bis heute erhaltenen Straßenzügen [[Zum Hirtenhaus]], [[Zinngießerstraße]] und [[Leegemoorweg]]. | Der Deich ging von Norden über [[Leegemoor]] nach [[Nadörst]] und von hier aus weiter nach Osteel und Marienhafe. Er war ''"seit undencklichen Jahren eine öffentliche Landstrasse"'' und wurde auch als [[Alter Postweg|Postweg]] genutzt.<ref name=":0">Schreiber, Gretje (2006): Norder Gemeinweiden im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands, Jg. 2006 Bd. 86, S. 39 - 65</ref> In [[Süderneuland II]] verlief er weitestgehend (ungefähr) auf den bis heute erhaltenen Straßenzügen [[Verschönerungsweg]], [[Zum Hirtenhaus]], [[Zinngießerstraße]] und [[Leegemoorweg]]. Die Ortschaft [[Altendeich]] an der [[Bundesstraße]] erinnert noch an den Deich. | ||
Bis heute stellt der Deichabschnitt in Leegemoor die Grenze zwischen [[Süderneuland I]] und II dar. Teilweise bildete er auch die Grenze zwischen den beiden Gemeinweiden der [[Altenbürgerlande]] und der [[Leegemoorgesellschaft]]. Vor der Eindeichung [[Süderneuland|Süderneulands]] weideten die Pferde der Leegemoorgesellschaft auf dem alten Deich und dem Außendeichsland. Daran erinnert noch der Flurname | Bis heute stellt der Deichabschnitt in Leegemoor die Grenze zwischen [[Süderneuland I]] und II dar. Teilweise bildete er auch die Grenze zwischen den beiden Gemeinweiden der [[Altenbürgerlande]] und der [[Leegemoorgesellschaft]]. Vor der Eindeichung [[Süderneuland|Süderneulands]] weideten die Pferde der Leegemoorgesellschaft auf dem alten Deich und dem Außendeichsland. Daran erinnert noch der Flurname ''Pferd-Teich vom Lehemohr''.<ref name=":0" /> | ||
Der Deich war in vier Abschnitte unterteilt, die an das [[Gasthaus]] in Norden, die Leegemoorgesellschaft und an zwei Privatpersonen verteilt wurden. Diese Gruppe konnte die Deichlande bewirtschaften, war jedoch verpflichtet, den Deich zu unterhalten (vgl. [[Spatenrecht]]). | Der Deich war in vier Abschnitte unterteilt, die an das [[Gasthaus]] in Norden, die Leegemoorgesellschaft und an zwei Privatpersonen zur Aufsicht und Instandhaltung verteilt wurden. Diese Gruppe konnte die Deichlande bewirtschaften, war jedoch verpflichtet, den Deich zu unterhalten (vgl. [[Spatenrecht]]). | ||
== | == Einzelnachweise == | ||
<references /> | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||