Bürgerkompanie: Unterschied zwischen den Versionen
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Notfalls wurde die Bürgerkompanie durch Reservisten aus der Norder Bürgerschaft unterstützt. Zum Dienst war jeder Bürger zwischen 20 und 60 verpflichtet, sofern er körperlich dazu in der Lage war und hatte dafür einen Harnisch und ein Gewehr vorzuhalten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 54</ref><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Spätestens ab 1670 stellte die Bürgerkompanie nur noch die Nachtwache, sodass der militärische Aufgabenteil entfiel.<ref name=":0" /> Unter dem Begriff "Bürger" darf man sich hierbei nicht nach heutigen Maßstäben jeden Einwohner vorstellen. In früheren Zeiten hatte nicht jeder automatisch das [[Bürgerrecht]] inne, sondern musste es sich grundsätzlich verdienen. In der Regel war es auch an Besitz gebunden, sodass beispielsweise Tagelöhner oder Knechte keine Chance auf Erwerb des Bürgerrechts hatten. | Notfalls wurde die Bürgerkompanie durch Reservisten aus der Norder Bürgerschaft unterstützt. Zum Dienst war jeder Bürger zwischen 20 und 60 verpflichtet, sofern er körperlich dazu in der Lage war und hatte dafür einen Harnisch und ein Gewehr vorzuhalten.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 54</ref><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Spätestens ab 1670 stellte die Bürgerkompanie nur noch die Nachtwache, sodass der militärische Aufgabenteil entfiel.<ref name=":0" /> Unter dem Begriff "Bürger" darf man sich hierbei nicht nach heutigen Maßstäben jeden Einwohner vorstellen. In früheren Zeiten hatte nicht jeder automatisch das [[Bürgerrecht]] inne, sondern musste es sich grundsätzlich verdienen. In der Regel war es auch an Besitz gebunden, sodass beispielsweise Tagelöhner oder Knechte keine Chance auf Erwerb des Bürgerrechts hatten. | ||
Am 31. März 1873 wurde die Bürgerkompanie offiziell aufgelöst. Zuletzt war der Posten des Wachtmeisters ein reiner Selbstzweck geworden, deren Inhaber sich durch rigoroses Eintreiben des Wachgeldes (eine Steuer zum Unterhalt der Truppe) ein persönliches Einkommen erzielen wollten. Das Amt selbst wurde von den Inhabern zu immer höher werdenden "Preisen" weiterverkauft, sodass das | Am 31. März 1873 wurde die Bürgerkompanie offiziell aufgelöst. Zuletzt war der Posten des Wachtmeisters ein reiner Selbstzweck geworden, deren Inhaber sich durch rigoroses Eintreiben des Wachgeldes (eine Steuer zum Unterhalt der Truppe) ein persönliches Einkommen erzielen wollten. Das Amt selbst wurde von den Inhabern zu immer höher werdenden "Preisen" weiterverkauft, sodass das Wachtgeld auch zur Kompensation dieser Ausgaben herzuhalten hatte.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||
== Liste der Wachtmeister == | == Liste der Wachtmeister == | ||