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Das '''Stadtgericht Norden''' war das für das Gebiet der Stadt Norden zuständige Gericht, während das [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] für das übliche [[Amt Norden]] zuständig war. Die Gerichtsbarkeit oblag einem der dazu beauftragten [[Bürgermeister|Bürgermeistern]], aber auch der Landesherr hatte gerichtliche Befugnisse in der Stadt.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 15</ref> Zum 1. März 1827 wurde diesen die Gerichtsbarkeit ab- und allein den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte wurden aufgelöst.
Das '''Stadtgericht Norden''' war das für das Gebiet der Stadt Norden zuständige Gericht, während das [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] für das übliche [[Amt Norden]] zuständig war. Die Gerichtsbarkeit oblag einem der dazu beauftragten [[Bürgermeister|Bürgermeistern]], aber auch der Landesherr hatte gerichtliche Befugnisse in der Stadt.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 15</ref> Zum 1. März 1827 wurde diesen die Gerichtsbarkeit ab- und allein den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte (daher der Name) für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte wurden aufgelöst.
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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Eine Art Straf- und Sühnewesen hat es in Norden naturgemäß schon immer gewesen, ein ordentliches Gericht spätestens seit dem 16. Jahrhundert, wie Ereignisse am [[Norder Hafen]] belegen. Noch bis in das späte 16. Jahrhundert, insbesondere auch wegen des Krieges zwischen den Niederlanden und Spanien, nutzten Freibeuter den Norder Hafen als Umschlagplatz für ihre Waren und Liegeplatz. Trotz gräflichen Verbotes wurde dies lange Zeit durch die Norder stillschweigend geduldet, die oftmals jedoch auch selbst durch erbeutete Waren profitierten. Erst als Freibeuter drei Frauen aus dem Groningerland nach Norden verschleppten, rottete sich ein wütender Mob zusammen und brachte die Frauen im [[Altes Rathaus|Alten Rathaus]] in Sicherheit. Die Freibeuter planten daraufhin, das Gebäude zu stürmen, woraufhin die Norder zu den Waffen griffen und die Freibeuter vertrieben. Die beiden Kapitäne wurden vor das Stadtgericht gestellt und nach kurzer Haft hingerichtet.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 47f.</ref> Der amtierende Bürgermeister [[Bernhard von Münster]] wurde u.a. wegen Kollaboration mit den Freibeutern aus seinem Amt entlassen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref>
Eine Art Straf- und Sühnewesen hat es in Norden naturgemäß schon immer gewesen, ein ordentliches Gericht spätestens seit dem 16. Jahrhundert, wie Ereignisse am [[Norder Hafen]] belegen. Noch bis in das späte 16. Jahrhundert, insbesondere auch wegen des Krieges zwischen den Niederlanden und Spanien, nutzten Freibeuter den Norder Hafen als Umschlagplatz für ihre Waren und Liegeplatz. Trotz gräflichen Verbotes wurde dies lange Zeit durch die Norder stillschweigend geduldet, die oftmals jedoch auch selbst durch erbeutete Waren profitierten. Erst als Freibeuter drei Frauen aus dem Groningerland nach Norden verschleppten, rottete sich ein wütender Mob zusammen und brachte die Frauen im [[Altes Rathaus|Alten Rathaus]] in Sicherheit. Die Freibeuter planten daraufhin, das Gebäude zu stürmen, woraufhin die Norder zu den Waffen griffen und die Freibeuter vertrieben. Die beiden Kapitäne wurden vor das Stadtgericht gestellt und nach kurzer Haft hingerichtet.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 47f.</ref> Der amtierende Bürgermeister [[Bernhard von Münster]] wurde u.a. wegen Kollaboration mit den Freibeutern aus seinem Amt entlassen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 49</ref>