Amtsgericht Norden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Das '''Amtsgericht Norden''' ist das für den [[Altkreis Norden]] mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz an der [[Norddeicher Straße]] 1.
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1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte.
Das '''Amtsgericht Norden''' ist das für den [[Altkreis Norden]] mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz seit den 1950er Jahren an der [[Norddeicher Straße]] 1.
 
== Geschichte ==
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte.  


Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst.
Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst.
Im 19. Jahrhundert bekam das Amtsgericht seinen Standort am [[Fräuleinshof]], wo auch das Amt bzw. später der [[Landkreis Norden]] ansässig waren.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1102070.jpg)</ref> Nach 1955 (in den 1960er, spätestens in den 1970er Jahren) wurde das Gebäude erheblich umgebaut und erweitert.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 0267797.jpg)</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Version vom 4. Juni 2021, 09:46 Uhr

Amtsgericht Norden

Basisdaten
Gründung unbekannt (1. März 1827)
Auflösung -
Rechtsform Behörde
Hauptsitz Norddeicher Straße 1

26506 Norden


Das Amtsgericht Norden ist das für den Altkreis Norden mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz seit den 1950er Jahren an der Norddeicher Straße 1.

Geschichte

1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den Bürgermeistern zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.[1] Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte.

Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte, die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren, während das Amtsgericht im übrigen Amt (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst.

Im 19. Jahrhundert bekam das Amtsgericht seinen Standort am Fräuleinshof, wo auch das Amt bzw. später der Landkreis Norden ansässig waren.[2] Nach 1955 (in den 1960er, spätestens in den 1970er Jahren) wurde das Gebäude erheblich umgebaut und erweitert.[3]

Einzelnachweise

  1. Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84
  2. Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1102070.jpg)
  3. Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 0267797.jpg)

Siehe auch