Amtsverwalter: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Amtsverwalter''' bzw. '' | Ein '''Amtsverwalter''' (auch: ''Amtsvorsteher'' bzw. ''Amtsverweser'') kümmerte sich ursprünglich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten eines Kammeramtes (Finanzamt) und wurde daher oft auch ''Amtsrentverwalter'' genannt. Diese Position ist vermutlich zu den Zeiten aufgekommen ist, als die Amtsoberhäupter noch Adelige sein mussten mussten und sich mehr um die öffentliche Sicherheit ihres Amtes, als um andere Angelegenheiten kümmerten. Oft werden auch die Amtleute kleiner Ämter ''Amtsverwalter'' oder Amtsverweser genannt.<ref>Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 259</ref> Die früheren Bezeichnungen ''Vogt'' bzw. ''Drost'' verschwanden nach dem Mittelalter.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 11</ref> | ||
Zunächst war der Amtsverwalter der Stellvertreter des in der Regel adeligen Drosten, ehe er selbst zum Oberhaupt eines [[Amt Norden|Amtes]] wurde. Sein Stellvertreter wurde dann ''Amtmann'' genannt, in größeren Ämtern gab es über diesen auch einen Oberamtmann.<ref>Heise, Hans-Michael (1937): Die bewaffneten Ostfriesen in der Grafen- und Fürstenzeit, Aurich, S. 38</ref> Für Norden lässt sich ein ''Amtmann'' erstmals für das Jahr 1474 belegen.<ref>Friedländer, Ernst (1975): Ostfriesisches Urkundenbuch, Emden, Nr. 940</ref> Diese Position war in etwa mit dem heutigen [[Landrat]] vergleichbar. Der Amtsverwalter stand dabei naturgemäß über den [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeistern]]. Dies führte nicht selten zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den beiden Amtsträgern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Die Amtsverwalter (und ihre entsprechenden Nachfolgeämter) hatten umfangreichen Einfluss auf die Stadtverwaltung. Auch konnten Bürger erst dann zu solchen durch den Bürgermeister vereidigt werden, wenn die Amtsverwalter ihre Zustimmung gaben.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 50</ref> Anders als heute war nicht jeder Einwohner zugleich Bürger, sondern man musste sich dieses Privileg erarbeiten. In der Regel war es auch an einen festen Wohnsitz bzw. Besitz gebunden. | |||
Wenngleich Bürgermeister ([[Stadtgericht Norden|Stadtgericht]]) und Amtsverwalter ([[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]]) beide polizeiliche und gerichtliche Befugnisse hatten, fiel letzteren in der Regel hauptsächlich das Justizwesen zu, während der Bürgermeister die Verwaltung leitete.<ref name=":0" /> Zeitweise hatte aber auch der Bürgermeister gerichtliche Kompetenzen. Ein Auswuchs dessen ist wohl die lange Zeit parallele Existenz eines Amtsgerichts und eines Stadtgerichts. | |||
Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem [[Hajo Laurenz Damm]], [[Hermann Grems|Hermann Wichmann Grems]] und [[Engelbert Kettler (1618)|Engelbert Kettler]]. Nachdem Ostfriesland von Hannover wieder zu Preußen kam, änderte sich die Bezeichnung zu [[Amtshauptmann|''Amtshauptmann'']]. | |||
Für Norden bedeutende Amtsverwalter waren unter anderem [[Hajo Laurenz Damm]], [[Hermann Grems|Hermann Wichmann Grems]] und [[Engelbert Kettler| | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*[[Bürgermeister]] | *[[Bürgermeister]] | ||
*[[Liste der Amtshauptmänner des Amtes Norden]] | |||
[[Kategorie:Amtsverwalter]] | [[Kategorie:Amtsverwalter]] | ||
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]] | [[Kategorie:Begriffserläuterungen]] | ||