Georg Hermann Julius Bodo Friedrich von Borries: Unterschied zwischen den Versionen

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Danach studierte Borries in Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaften. In Heidelberg schloss er sich 1875 dem Corps Vandalia an. 1878 legte er die Prüfung zum Gerichtsreferendar ab und wurde im November 1878 in Göttingen zum Doctor iuris utriusque (beider Rechte) promoviert. Im Jahr 1883 legte er auch die Prüfung zum Regierungsassessor ab. Von 1878 bis 1881 war er an verschiedenen Gerichten tätig, und von 1881 bis 1883 bei der Bezirksregierung in Oppeln. In den Jahren von 1883 und 1884 war er an verschiedenen Landdrosteien und Ämtern tätig und wurde im Jahr 1885 [[Landrat]] im neugegründeten [[Landkreis Norden]].
Danach studierte Borries in Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaften. In Heidelberg schloss er sich 1875 dem Corps Vandalia an. 1878 legte er die Prüfung zum Gerichtsreferendar ab und wurde im November 1878 in Göttingen zum Doctor iuris utriusque (beider Rechte) promoviert. Im Jahr 1883 legte er auch die Prüfung zum Regierungsassessor ab. Von 1878 bis 1881 war er an verschiedenen Gerichten tätig, und von 1881 bis 1883 bei der Bezirksregierung in Oppeln. In den Jahren von 1883 und 1884 war er an verschiedenen Landdrosteien und Ämtern tätig und wurde im Jahr 1885 [[Landrat]] im neugegründeten [[Landkreis Norden]].


Nachdem 1890 sein Bruder Rudolf von Borries, der Landrat des Kreises Herford gewesen war, verstarb, bat der dortige Kreistag im Jahr 1891 um die Ernennung von ihm als Nachfolger im Landratsamt. Am 23. Februar 1891 wurde Borries als Landrat nach Herford versetzt, in diesem Amt verblieb er bis zum Jahr 1902. Er war 1892 bis 1904 Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Westfalen für den Wahlbezirk Herford, Herford-Land. Am 14. Dezember 1902 wurde er dann zum Polizeipräsidenten von Berlin ernannt. Dieses Amt übte er vom 1. Januar 1903 bis zu seiner Versetzung als Regierungspräsident nach Magdeburg im Jahr 1908 aus. Am 27. Oktober 1909 erfolgte seine Versetzung als Regierungspräsident in den Regierungsbezirk Minden, seiner Heimatregion. Bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1917 blieb er in dieser Funktion.
Nachdem 1890 sein Bruder Rudolf von Borries, der Landrat des Kreises Herford gewesen war, verstarb, bat der dortige Kreistag im Jahr 1891 um die Ernennung von ihm als dessen Nachfolger. Am 23. Februar 1891 wurde Borries als Landrat nach Herford versetzt, in diesem Amt verblieb er bis zum Jahr 1902. Er war 1892 bis 1904 Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Westfalen für den Wahlbezirk Herford, Herford-Land. Am 14. Dezember 1902 wurde er dann zum Polizeipräsidenten von Berlin ernannt. Dieses Amt übte er vom 1. Januar 1903 bis zu seiner Versetzung als Regierungspräsident nach Magdeburg im Jahr 1908 aus. Am 27. Oktober 1909 erfolgte seine Versetzung als Regierungspräsident in den Regierungsbezirk Minden, seiner Heimatregion. Bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1917 blieb er in dieser Funktion.


Sein Großvater Philipp von Borries, sein Vater Georg von Borries, sein Bruder Rudolf von Borries als Vorgänger und sein enger Verwandter Franz von Borries als Nachfolger waren von 1832 bis 1933 in direkter Folge für über einhundert Jahre Landräte des Kreises Herford. Ein weiterer Franz von Borries war außerdem auch ein Vorgänger von Georg von Borries als Regierungspräsident in Minden.
Sein Großvater Philipp von Borries, sein Vater Georg von Borries, sein Bruder Rudolf von Borries als Vorgänger und sein enger Verwandter Franz von Borries als Nachfolger waren von 1832 bis 1933 in direkter Folge für über einhundert Jahre Landräte des Kreises Herford. Ein weiterer Franz von Borries war außerdem auch ein Vorgänger von Georg von Borries als Regierungspräsident in Minden.