Erbgessene: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Erbgessene''' bezeichnete man Männer, die ein Familiengut (in der Regel ein Gehöft) erbten, der bereits seit Generationen im Familienbesitz war. Aus i…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
*[[Ostfriesische Häuptlinge]] | *[[Ostfriesische Häuptlinge]] | ||
*[[Herdbesitzer]] | |||
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]] | [[Kategorie:Begriffserläuterungen]] | ||