Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Erbgessene''' bezeichnete man Männer, die ein Familiengut (in der Regel ein Gehöft) erbten, der bereits seit Generationen im Familienbesitz war. Aus i…“
 
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Ostfriesische Häuptlinge]]
*[[Ostfriesische Häuptlinge]]
*[[Herdbesitzer]]


[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]