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==Stadtwaage==
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__NOTOC__
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Die '''Norder Stadtwaage''' befand sich in zentraler Lage zum Haupthandelsort der Stadt, dem [[Marktplatz]], im [[Glockenturm]] der [[Ludgerikirche]].
Die '''Stadtwaage''' befand sich in zentraler Lage zum Haupthandelsort der Stadt, dem [[Marktplatz]], im [[Glockenturm]] der [[Ludgerikirche]].


==Geschichte==
==Geschichte==
Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Stadtbehörden errichteten Waage feststellen zu lassen. Meistens mussten sie dafür eine Gebühr, das Waagengeld oder Wiegegeld, bezahlen. Das Recht der Stadt, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadtrechts oder Marktrechts. Stadtwaagen sind meistens im Erdgeschoss teiloffene Gebäude. Oft bot die Einrichtung auch die Möglichkeit, Güter aufzuschlagen, meistens stand das Waagengebäude jedoch ohnehin an einem Marktplatz.
Vor der Verbreitung überregional einheitlicher Maße konnten Gewichte von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um Betrug zu verhindern, waren Kaufleute seit dem Mittelalter in verschiedenen Städten dazu verpflichtet, das Gewicht ihrer Handelswaren in der von den Behörden eingerichteten Waage feststellen zu lassen. Das Recht, den Kaufleuten eine solche Verpflichtung aufzulegen (Wiegerecht), war oft Teil des vom Landesherrn erteilten Stadt- oder Marktrechts.


An zentraler Stelle wurde die Norder Stadtwaage im [[Glockenturm]] der [[Ludgerikirche]] untergebracht. Die Einnahmen aus dem Wiegegeld kamen seit altersher dem Unterhalt des [[Gasthaus|Gasthauses]] zugute.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31</ref> Unmittelbar am Glockenturm wurde das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der [[Polizei Norden|Stadtwache]] eingerichtet.
Erstmals geregelt wurde das Norder Eichwesen durch die [[Instituta Nordana|''Instituta Nordana'']] von 1535. Spätestens mit Erlass einer ''Waage-Ordinanz'' (1570)<ref>Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 100</ref> waren alle Einwohner Nordens sowie alle einheimischen und auswärtigen Kaufleute verpflichtet, bei Ein- und Ausführer von Handelsgütern ab 25 Pfund Gewicht ihre Waren bei der Stadtwaage gegen Zahlung einer Gebühr, dem sogenannten ''Wiegegeld'' oder ''Waaggeld'', wiegen zu lassen.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref><ref name=":2">Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 99</ref>
 
An zentraler Stelle wurde die Norder Stadtwaage im [[Glockenturm]] der [[Ludgerikirche]] seit spätestens 1585 untergebracht.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 17</ref><ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 48</ref> Die Einnahmen aus dem Wiegegeld kamen in nicht unerheblichen Anteilen seit alters her dem Unterhalt des [[Gasthaus|Gasthauses]] zugute.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31</ref> Unmittelbar am Glockenturm wurde das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der [[Polizei Norden|Stadtwache]] eingerichtet. Für den Betrieb der Stadtwaage selbst sowie die Einnahme der Gebühren war der sogenannte ''Waagmeister'' zuständig.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251</ref> Wie viele staatliche Aufgaben wurde dieser Beruf nicht von einem öffentlichen Angestellten wahrgenommen, vielmehr wurde das Amt jährlich am 30. April des Jahres im [[Weinhaus]] versteigert.<ref name=":2" /> Der Waagmeister durfte einen Teil der erhobenen Gebühren einbehalten.
 
Die Aufsicht über Maße und Gewicht oblag den [[Schüttemeister|Schüttemeistern]].<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 55</ref> Das ordnungsgemäße Verschließen der Fässer und Behältnisse nach dem Wiegen und vor der Ausfuhr überwachten die [[Böttcherzunft|''Böttchermeister'']]. Sie versahen diese auch mit einer entsprechenden Marke.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 73</ref><ref name=":1">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 74</ref> Konnte ein Nutzer die Gebühr nicht aufbringen, wurde seine Ware oder sein Vieh gepfändet und einbehalten, bis es gegen Zahlung eines ''Schüttgeldes'' ausgelöst wurde.<ref>Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 102</ref>
 
Mit der Erneuerung der Waageordnung von 1603 waren alle Verkäufer verpflichtet worden, Güter mit einem Gewicht von mehr als 25 Pfund auf der Stadtwaage wiegen zu lassen.<ref name=":1" /> Erst 1865 wurde die Stadtwaage nach Abschaffung des ''Waagezwanges'' abgebaut.<ref name=":0" /><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 19</ref> Sie befindet sich in ihrer Ausgestaltung von 1641 heute im [[Heimat- und Teemuseum]].<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 252</ref><ref>Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 101</ref> Die Überwachung der ordnungsgemäßen Gewichtung und Eichung von Waagen der Händler auf den [[Wochenmarkt|Wochenmärkten]] obliegt heute den Eichämtern.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Kaak]]
*[[Kaak]]
*[[Gasthof Zur Waage]]


[[Kategorie:Orte im Stadtgebiet]]
[[Kategorie:Orte im Stadtgebiet]]
[[Kategorie:Orte in Norden (Stadtteil)]]
[[Kategorie:Orte in Norden (Stadtteil)]]
[[Kategorie:Norden (Stadtteil)]]
[[Kategorie:Norden (Stadtteil)]]