Norder Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Norder Vertrag''' wurde am 21. April 1255 im [[Kloster Marienthal]] unterzeichnet. Er gilt als erster gesicherter Nachweis einer urkundlichen Erwähnung | Der '''Norder Vertrag''' wurde am 21. April 1255 im [[Kloster Marienthal]] unterzeichnet. Er gilt als erster gesicherter Nachweis einer urkundlichen Erwähnung Nordens und wird daher fälschlicherweise manchmal auch als dessen Gründungsjahr angesehen. Als ''Stadt'' wird Norden erstmalig am 11. November 1491 in einem Dokument der Emder Goldschmiedezunft gesichert erwähnt. | ||
==Vertragsgegenstand== | ==Vertragsgegenstand== | ||
Am 21. April 1255 schloss das Emsigerland (historisch Emden und Umgebung) mit der Stadt Bremen einen Vertrag zur Wahrung des Friedens und der Sicherung der Handelswege. Der Vertragstext, der auch Sühnemaßnahmen für bestimmte Straftaten vorsah, wurde im [[Kloster Marienthal|Benediktinerkloster]] von den Vertragsparteien unterzeichnet und besiegelt. Obgleich der Vertrag für die Stadt Norden an sich eher wenig Bedeutung hatte, gilt er als herausragendes Dokument der Norder Stadtgeschichte, denn hier wird | Am 21. April 1255 schloss das Emsigerland (historisch Emden und Umgebung) mit der Stadt Bremen einen Vertrag zur Wahrung des Friedens und der Sicherung der Handelswege. Der Vertragstext, der auch Sühnemaßnahmen für bestimmte Straftaten vorsah, wurde im [[Kloster Marienthal|Benediktinerkloster]] von den Vertragsparteien unterzeichnet und besiegelt. Obgleich der Vertrag für die Stadt Norden an sich eher wenig Bedeutung hatte, gilt er als herausragendes Dokument der Norder Stadtgeschichte, denn hier wird der Ort erstmals namentlich erwähnt. Aus diesem Grund wird das Jahr 1255 heute im Allgemeinen - wenn auch fälschlicherweise - als das Gründungsjahr der Stadt Norden angesehen. Als ''Stadt'' wird Norden allerdings erst in einer Rolle der Emder Goldschmiedezunft vom 11. November 1491 bezeichnet. | ||
Dass das Dokument im Kloster Marienthal unterzeichnet wurde, liegt darin begründet, dass dieses einen überaus guten Ruf als Vermittler genoss. Zudem war es neutral gelegenen und war mit keiner der beiden Parteien fest verbunden. Schon 14 Jahre später, am 25. Juli 1269, kam es zu einer Erneuerung des Vertrags, diesmal im benachbarten [[Kloster Norden|Dominikanerkloster]] am [[Fräuleinshof]], das erst wenige Jahre zuvor gegründet wurde. | Dass das Dokument im Kloster Marienthal unterzeichnet wurde, liegt darin begründet, dass dieses einen überaus guten Ruf als Vermittler genoss. Zudem war es neutral gelegenen und war mit keiner der beiden Parteien fest verbunden. Schon 14 Jahre später, am 25. Juli 1269, kam es zu einer Erneuerung des Vertrags, diesmal im benachbarten [[Kloster Norden|Dominikanerkloster]] am [[Fräuleinshof]], das erst wenige Jahre zuvor gegründet wurde. | ||
Das Original des Norder Vertrags wurde über Jahrhunderte im Bremer Staatsarchiv verwahrt und ging in den Wirren des Zweiten Weltkriegs verloren. Seither gilt es als verschollen. | Das Original des Norder Vertrags wurde über Jahrhunderte im Bremer Staatsarchiv verwahrt und ging in den Wirren des Zweiten Weltkriegs verloren. Seither gilt es als verschollen. Die nachfolgende Übersetzung stammt von dem Norder Altphilologen [[Gerd Dickers]]. | ||
==Wortlaut== | ==Wortlaut== | ||
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''Und selbst wenn manche hiergegen verstoßen und Genugtuung leisten, da wir ja Menschen sind und keine Engel, wollen wir dennoch nicht, dass der obengenannte Vertrag deswegen ungültig sei, um uns so ewigen Friedens zu erfreuen.'' | ''Und selbst wenn manche hiergegen verstoßen und Genugtuung leisten, da wir ja Menschen sind und keine Engel, wollen wir dennoch nicht, dass der obengenannte Vertrag deswegen ungültig sei, um uns so ewigen Friedens zu erfreuen.'' | ||
''Damit aber dieser so löbliche Vertrag rechtskräftig und unumkehrbar auf immer von Bestand sei, haben wir die vorliegende Urkunde niederschreiben und mit unseren Siegeln bekräftigen lassen. An diesem Vertrag haben mitgewirkt: Abt Winand von Norden, Abt Menko von Schola Dei, Frater Helprich von Bremen, Propst Focko von Aland, Sitat, der Sprecher des Norderlandes, Folpert Reinetsna, Aggo Aldersna, Aggo Ubben, Herr Heinrich Reinelts und Addo Poppenga.'' | ''Damit aber dieser so löbliche Vertrag rechtskräftig und unumkehrbar auf immer von Bestand sei, haben wir die vorliegende Urkunde niederschreiben und mit unseren Siegeln bekräftigen lassen. An diesem Vertrag haben mitgewirkt: Abt Winand von Norden, Abt Menko von Schola Dei, Frater Helprich von Bremen, Propst Focko von Aland, Sitat, der Sprecher des [[Norderland|Norderlandes]], [[Folpert Reinetsna]], [[Aggo Aldersna]], [[Aggo Ubben]], Herr [[Heinrich Reinelts]] und [[Addo Poppenga]].'' | ||
''Diesen Vertrag einzuhalten schworen: Herr Heinrich Donelde, Herr Johann, Sohn der Gerthrudis, Herr Herward von Bersum, Herr Lutfried von Walle, die Bremer Ratsmänner, Herr Johann von Haren, Herr Johann von Borkum, Herr Sirk, Johann Kodeng (oder: Todeng) und eine stattliche Zahl anderer Bürger. Seitens der Emsgauer schworen: Dekan Deddo von Emden, Beno Hildesethes, Herr Ulger von Faldern, Memmo von Faldern, Sebernt (bzw. Sibrand) Harenga und sein Bruder Metto, Kempo Walckenga, Habbo von Suurhusen, Kempo von Faldern und mehrere andere aus verschiedenen Dörfern.'' | ''Diesen Vertrag einzuhalten schworen: Herr Heinrich Donelde, Herr Johann, Sohn der Gerthrudis, Herr Herward von Bersum, Herr Lutfried von Walle, die Bremer Ratsmänner, Herr Johann von Haren, Herr Johann von Borkum, Herr Sirk, Johann Kodeng (oder: Todeng) und eine stattliche Zahl anderer Bürger. Seitens der Emsgauer schworen: Dekan Deddo von Emden, Beno Hildesethes, Herr Ulger von Faldern, Memmo von Faldern, Sebernt (bzw. Sibrand) Harenga und sein Bruder Metto, Kempo Walckenga, Habbo von Suurhusen, Kempo von Faldern und mehrere andere aus verschiedenen Dörfern.'' | ||
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==Quellenverzeichnis== | ==Quellenverzeichnis== | ||
*Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 10 | |||
*Friedlaender, Ernst: Ostfriesisches Urkundenbuch Bd. 1, Emden 1874-76, Urkunde Nr. 26 und 28 | *Friedlaender, Ernst: Ostfriesisches Urkundenbuch Bd. 1, Emden 1874-76, Urkunde Nr. 26 und 28 | ||
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[[Kategorie:Gesetze und Verordnungen]] | [[Kategorie:Gesetze und Verordnungen]] | ||
[[Kategorie:Ereignisse]] | |||