Dr. Frerichs Stiftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Dr. Frerichs Stiftung''' wurde | Die '''Dr. Frerichs Stiftung''' wurde 1876 vom damaligen Oberlehrer am [[Ulrichsgymnasium]], [[Johann Frerichs|Dr. Johann Hinrich Frerichs]], ins Leben gerufen. Ziel der Stiftung war und ist es bis heute, bedürftige, aber begabte Schüler/-innen des Gymnasiums mit einem Stipendium zu fördern. | ||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Anlass der Stiftungsgründung war das 25-jährige Dienstjubiläum des Oberlehrers des Ulrichsgymnasiums Norden, Dr. Frerichs, am | Anlass der Stiftungsgründung war das 25-jährige Dienstjubiläum des Oberlehrers des Ulrichsgymnasiums Norden, Dr. Frerichs, am 5. Mai 1876. 139 ehemalige Schüler des Oberlehrers Dr. Frerichs legten mit 600 Mark den Grundstein für die später nach ihm benannte Stiftung, deren Zweck darin bestehen sollte, bedürftige Schüler/-innen des Ulrichsgymnasiums durch Gewährung von Stipendien während des Universitätsstudiums zu unterstützen. | ||
Nachdem das Stammkapital auf einen stattlichen Betrag von 7.537,70 Mark angewachsen war, erließ | Nachdem das Stammkapital auf einen stattlichen Betrag von 7.537,70 Mark angewachsen war, erließ Frerichs am 27. April 1881 für die weitere Verwaltung der Stiftung ein Statut, das unter anderem Bestimmungen über die Bezeichnung der Stiftung, den Sitz, die Vertretung, die Geschäftsführung, die Entlastungserteilung, die erstmalige Vergabe von Stipendien, die Höhe und Anzahl der Stipendien, den berechtigten Personenkreis, den jährlichen Stichtag zur Antragsabgabe, die jährliche Stipendienvergabe sowie schließlich über die Änderung des Statuts enthält. | ||
Auf Antrag verlieh Kaiser Wilhelm I. am | Auf Antrag verlieh Kaiser Wilhelm I. am 3. August 1881 der Stiftung die Rechte einer juristischen Person. Das Statut selbst wurde am 26. September 1881 von der Königlichen Landdrostei in Aurich genehmigt. | ||
Zur Bewerbung zugelassen sind die im Einzugsbereich des Ulrichsgymnasiums heimatberechtigten Studierenden einer deutschen Hochschule, die wenigstens die volle gymnasiale Oberstufe (Sekundarbereich II) des Ulrichsgymnasiums besuchten, ein befriedigendes Abiturzeugnis erworben haben und deren wirtschaftliche Lage unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Eltern bzw. des Ehegatten die Zulassung rechtfertigt. Es werden Stipendien von mindestens 300 € und höchstens 2.500 € gebildet. Die Höhe der einzelnen Stipendien richtet sich nach der Kassenlage der Stiftung und der Bedürftigkeit der Bewerber. | Zur Bewerbung zugelassen sind die im Einzugsbereich des Ulrichsgymnasiums heimatberechtigten Studierenden einer deutschen Hochschule, die wenigstens die volle gymnasiale Oberstufe (Sekundarbereich II) des Ulrichsgymnasiums besuchten, ein befriedigendes Abiturzeugnis erworben haben und deren wirtschaftliche Lage unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Eltern bzw. des Ehegatten die Zulassung rechtfertigt. Es werden Stipendien von mindestens 300 € und höchstens 2.500 € gebildet. Die Höhe der einzelnen Stipendien richtet sich nach der Kassenlage der Stiftung und der Bedürftigkeit der Bewerber. | ||
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==Stiftungsvermögen== | ==Stiftungsvermögen== | ||
Gemäß § 9 des im Jahre 1881 erlassenen Statuts sollte die Verwaltung der Stiftung bis zum | Gemäß § 9 des im Jahre 1881 erlassenen Statuts sollte die Verwaltung der Stiftung bis zum 1. Mai 1901 nur darauf gerichtet sein, das Vermögen durch zinsbare Belegung der vorhandenen und der aus weiteren freiwilligen Beiträgen noch zu erwartenden Kapitalien nach Möglichkeit zu vergrößern, um von vornherein mit ausreichenden Mitteln den Stiftungszweck erfüllen zu können. Folgendes Vermögen war am 31. Dezember 2016 vorhanden: | ||
- Barvermögen: 289.003,50 € | - Barvermögen: 289.003,50 € | ||
- Grundvermögen: 2,7437 Hektar | - Grundvermögen: 2,7437 Hektar | ||