Gemeinweide: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Gemeinweide''' bezeichnet man gemeinschaftlich bewirtschaftete bzw. verwaltete Weiden. Sie wurden auch als | Als '''Gemeinweide''' (auch: ''Gemeinheit'') bezeichnet man gemeinschaftlich bewirtschaftete bzw. verwaltete Weiden. Sie wurden auch als ''Allmende'' bezeichnet. Der Begriff ''Mahn'' kommt vom altfriesischen ''Mande'', welches wiederum ''Gemeinschaft'' bedeutet. Hiervon sind beispielsweise die Bezeichnungen [[Mahnland]] und [[Mandepolder]] abgeleitet. Neben einzelnen Bauernverbänden (Bauerschaften) oder Bewohnern, beispielsweise jene der [[Ekeler Gaste]], die Ländereien kollektiv bewirtschafteten, haben auch die sogenannten vier Norder Traditionsgesellschaften ([[Theelacht]], die [[Altenbürgerlande]], die [[Leegemoorgesellschaft]] und die [[Westermarscher Buttergarferei]]) Gemeinweiden verpachtet oder selbst bewirtschaftet. | ||
Während die Gemeinweiden in den [[Marsch|Marschgebieten]] bereits im 12. oder 13. Jahrhundert in Privatbesitz übergingen, hielt sich ihre Form auf der [[Geest]] noch bis in das 19. Jahrhundert.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 19</ref> | |||
== Einzelnachweise == | |||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||