Kommerzienrat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kommerzienrat''' ist ein Ehrentitel, der bis 1919 an herausragende Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde. Die Ehrung erfolgte erst, jedoch keineswegs automatisch, nach erheblichen Stiftungen für das Gemeinwohl.
'''Kommerzienrat''' ist ein Ehrentitel, der bis 1919 an herausragende Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde. Die Ehrung erfolgte erst, jedoch keineswegs automatisch, nach erheblichen Stiftungen für das Gemeinwohl.


Die nächsthöhere Stufe, der '''Geheime Kommerzienrat''' führte gar zur Hoffähigkeit, was bedeutet, dass dem Geehrten und seiner Familie der Zugang zum gesellschaftlichen Leben am Fürstenhof gewährt wurde. Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, die in Artikel 109 Absatz 4 bestimmte: "Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen." Trotzdem wurde der Titel von den einzelstaatlichen Regierungen in teilweise erheblichem Umfang weiter verliehen (so in Bayern allein in den Jahren 1920 bis 1925 in 318 Fällen) und insgesamt bis 1928.<ref>[https://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1011/lut/lut1p/kap1_2/para2_14.html Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Reichsverfassung], verwahrt im Bundesarchiv</ref>
Die nächsthöhere Stufe, der '''Geheime Kommerzienrat''' führte gar zur ''Hoffähigkeit'', was bedeutete, dass dem Geehrten und seiner Familie der Zugang zum gesellschaftlichen Leben des Adels gewährt wurde. Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, die in Artikel 109 Absatz 4 bestimmte: ''"Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen."'' Trotzdem wurde der Titel von den einzelstaatlichen Regierungen in teilweise erheblichem Umfang weiter verliehen (so in Bayern allein in den Jahren 1920 bis 1925 in 318 Fällen) und insgesamt bis 1928.<ref>[https://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/1011/lut/lut1p/kap1_2/para2_14.html Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Reichsverfassung], verwahrt im Bundesarchiv</ref> In Bezug auf die Stadt Norden sind diese Titel vor allem mit der Familie [[Doornkaat]] verbunden, die mehrere Titelträger hervorgebracht hat.


In Bezug auf die Stadt Norden sind diese Titel vor allem mit der Familie [[Doornkaat]] verbunden, die mehrere Titelträger hervorgebracht hat.
Neben dem Kommerzienrat gab es weitere, vergleichbare Titel, die für herausragende Tätigkeiten an Personen anderer Berufszweige verliehen wurden, so etwa der ''(Geheime) Sanitätsrat'' für Mediziner und der ''(Geheime) Justizrat f''ür Juristen.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
<references/>
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== Siehe auch ==
* [[Gustav Steinbömer]]
* [[Jan Klinkenborg]]


[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]

Aktuelle Version vom 23. Januar 2022, 10:13 Uhr

Kommerzienrat ist ein Ehrentitel, der bis 1919 an herausragende Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde. Die Ehrung erfolgte erst, jedoch keineswegs automatisch, nach erheblichen Stiftungen für das Gemeinwohl.

Die nächsthöhere Stufe, der Geheime Kommerzienrat führte gar zur Hoffähigkeit, was bedeutete, dass dem Geehrten und seiner Familie der Zugang zum gesellschaftlichen Leben des Adels gewährt wurde. Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, die in Artikel 109 Absatz 4 bestimmte: "Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen." Trotzdem wurde der Titel von den einzelstaatlichen Regierungen in teilweise erheblichem Umfang weiter verliehen (so in Bayern allein in den Jahren 1920 bis 1925 in 318 Fällen) und insgesamt bis 1928.[1] In Bezug auf die Stadt Norden sind diese Titel vor allem mit der Familie Doornkaat verbunden, die mehrere Titelträger hervorgebracht hat.

Neben dem Kommerzienrat gab es weitere, vergleichbare Titel, die für herausragende Tätigkeiten an Personen anderer Berufszweige verliehen wurden, so etwa der (Geheime) Sanitätsrat für Mediziner und der (Geheime) Justizrat für Juristen.

Einzelnachweise

Siehe auch