Grashaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Als | Als '''Grashaus''' bezeichnet man im Allgemeinen Bauernhöfe bzw. Güter, die sich weit abseits von anderen Gebäuden befinden, also bildlich ''im Gras'' erbaut werden. Oftmals standen diese Höfe im Eigentum eines Landesherren oder eines Klosters. Mehrere (ehemalige) Höfe im Stadtgebiet tragen diesen Namen: | ||
*[[Addinggaster Grashaus]] | |||
*[[Groß Grashaus]] | |||
*[[Klein Grashaus]] | |||
*[[Osterlooger Grashaus]] | |||
*[[Ostermarscher Grashaus]] | |||
*[[Wester-Charlottenpolder-Grashaus]] | |||
*[[Westerlooger Grashaus]] | |||
*[[Westermarscher Grashaus]] | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
[[Kategorie:Höfe im Stadtgebiet]] | * [[:Kategorie:Höfe im Stadtgebiet|Höfe im Stadtgebiet]] | ||
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]] | |||