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==Hirtenhaus der Leegemoorgesellschaft==
==Hirtenhaus==
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| Title = Hirtenhaus der Leegemoorgesellschaft
| Title = Hirtenhaus der Leegemoorgesellschaft
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|Entstehungszeit
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|Wohngebäude
|Ziegelsteinbau
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26506 Norden
26506 Norden
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__NOTOC__
Das '''Hirtenhaus''' der [[Leegemoorgesellschaft]] befindet sich bis heute am Ende der [[Zinngießerstraße]] in Norden, die einst zur Straße [[Zum Hirtenhaus]] gehörte. Es wurde 1885 errichtet, hat aber mehrer Vorgängerbauten aus früheren Jahrhunderten. Seit mehreren Jahren ist das altehrwürdige Gebäude dem Verfall überlassen.
Das '''Hirtenhaus''' der [[Leegemoorgesellschaft]] befindet sich bis heute weitestgehend originalgetreu erhalten am Ende der [[Zinngießerstraße]] in Norden, die einst zur Straße [[Zum Hirtenhaus]] gehörte. Es stammt vermutlich aus der Zeit um 1734, womöglich bereits von Anfang des 17. Jahrhunderts.
__TOC__
==Geschichte==
Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der [[Gemeinweide]] (auch ''Allmende'' genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Leegemoorgesellschaft ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide in [[Leegemoor]] errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten ''Vierten'', einem Vorstandsmitglied der Leegemoorgesellschaft.<ref name=":0">Schreiber, Gretje (2006): Norder Gemeinweiden im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands, Jg. 2006, Bd. 86, S. 56f.</ref> Die Instruktionen blieben gut 200 Jahre unverändert, bis sie 1809 erneuert wurden.<ref name=":1">Rack, Eberhard (1982): Up Leegemoors Wohlfahrt, Norden, S. 27</ref> Sodann hatte der Hirte den Viehtrieb, der Anfang Mai begann, mit einer Fahne zu kennzeichen.<ref>Rack, Eberhard (1982): Up Leegemoors Wohlfahrt, Norden, S. 31</ref>


==Geschichte==
Ferner war es Aufgabe des Hirten, bei Versammlungen der Gesellschaft gekochtes Wasser, Milch und Tee unentgeltlich zu liefern. Die Leegemoorgesellschaft tagte zu dieser Zeit noch in einem Raum im Hirtenhaus. Zu den weiteren Pflichten des Hirten gehörte, dass er nur Vieh von Fremden entgegennahm, die eine schriftliche Erlaubnis des Vierten vorzeigen konnten. Über die Menge des Viehs führte der Hirte, der lesen und schreiben können musste, Buch. Für jedes Stück Vieh, welches er von einem Stier decken lassen konnte, bekam er einen Schilling. Weitere Einkünfte bestanden aus dem jährlichen ''Schügeld'' (Schuhgeld) in Höhe von zehn Gulden. 1805 fiel das Schügeld weg und der Hirte erhielt künftig eineinhalb Weiden in seinen Besitz, um aus dessen Bewirtschaftung oder Verpachtung seinen Lohn zu erzielen. Für das Beaufsichtigen der Herde selbst erhielt er jährlich neun Gulden und fünf Schafe.<ref name=":0" />
Am 27. Januar 1607 wurde die älteste noch erhaltene Dienstvorschrift für den Hirten der Neuenbürgerlande aufgestellt, die aber auch für die Hirten der anderen der insgesamt vier Gemeinweiden Nordens seine Gültigkeit hatte. Von jeher bestand der Zwang, alle Tiere der Gemeinweide (auch "Allmende" genannt) von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen. So kam es, dass die Leegemoorgesellschaft ein Hirtenhaus auf ihrer Gemeinweide in [[Leegemoor]] errichtete und einen Hirten einstellte. Dieser stand unter Aufsicht des sogenannten "Vierten", einem Vorstandsmitglied der Leegemoorgesellschaft.
 
1783 fiel das Gebäude einem Brand zum Opfer und wurde neu aufgebaut. Dieser Vorgängerbau wurde 1885 durch den bis heute bestehenden Bau ersetzt, der seit 1972 nicht mehr im Besitz der Gesellschaft ist, sondern an den letzten Hirten im Amt, [[Bonno Groeneveld]], verkauft wurde.<ref name=":1" /><ref>Rack, Eberhard (1982): Up Leegemoors Wohlfahrt, Norden, S. 33</ref>


Ferner war es Aufgabe des Hirten, bei Versammlungen im Hirtenhaus gekochtes Wasser, Milch und Tee unentgeltlich zu liefern. Die Leegemoorgesellschaft tagte zu dieser Zeit noch in einem Raum im Hirtenhaus. Zu den weiteren Pflichten des Hirten gehörte, dass er nur Vieh von Fremden entgegennahm, die eine schriftliche Erlaubnis des Vierten vorzeigen konnten.
Im Zuge der Entstehung des [[Gewerbegebiet Leegemoor|Gewerbegebiets Leegemoor]] wurde das Gebäude der [[Kreisvolkshochschule Norden|Kreisvolkshochschule]] zur Nutzung überlassen.<ref>Zeitzeugenbefragung vom 29. Oktober 2021</ref> Seit mehreren Jahren wird es dem Verfall überlassen.


Über die Menge des Viehs führte der Hirte, der lesen und schreiben können musste, Buch. Für jedes Stück Vieh, welches er von einem Stier decken lassen konnte, bekam er einen Schilling. Weitere Einkünfte bestanden aus dem jährlichen "Schügeld" (Schuhgeld) in Höhe von zehn Gulden. 1805 fiel das Schügeld weg und der Hirte erhielt künftig eineinhalb Weiden in seinen Besitz, um aus dessen Bewirtschaftung oder Verpachtung seinen Lohn zu erzielen. Für das Beaufsichtigen der Herde selbst erhielt er jährlich neun Gulden und fünf Schafe.
==Trivia==
Interessant am Hirtenhaus ist auch die frühere Anschrift ''[[Leegemoorweg]] 9''. Nach der früher praktizierten [[Hausnummerierung]] erfolgte diese chronologisch nach dem Bauzeitpunkt des jeweiligen Gebäudes. Die Hausnummer 9 zeugt daher davon, dass das Hirtenhaus zu den ältesten Gebäuden in [[Süderneuland I]] gehört.<ref>Rack, Eberhard (1982): Up Leegemoors Wohlfahrt, Norden, S. 11</ref> Umso unverständlicher ist es, dass dieses historische Gebäude seit vielen Jahren vom Eigentümer verkommen gelassen wird.


Das Hirtenhaus wird 1734 als "bequemes Haus" beschrieben. Es ist davon auszugehen, dass es sich um den bis heute erhaltenen Bau handelt.
==Galerie==
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Datei:Leegemoor Leegmoor Zinngießerstraße Hirtenhaus 18 12 2021 01.JPG|Das Hirtenhaus (rechts) mit dem benachbarten Gelände der [[KVHS Norden]] - Aufnahme vom 18. Dezember 2021.
Datei:Leegemoor Leegmoor Zinngießerstraße Hirtenhaus 18 12 2021 02.JPG|Das Hirtenhaus selbst - Aufnahme vom 18. Dezember 2021.
Datei:Leegemoor Leegmoor Zinngießerstraße Hirtenhaus 18 12 2021 03.JPG|Blick auf das Gelände der [[KVHS Norden]] - Aufnahme vom 18. Dezember 2021.
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==Quellenverzeichnis==
==Einzelnachweise==
* Schreiber, Gretje (2006): Norder Gemeinweiden im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands, Jg. 2006, Bd. 86, S. 39 - 65, hier S. 56f.
<references/>


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Leegemoorgesellschaft]]
*[[Hirtenhaus (Altenbürgerlande)]]
*[[Leegemoorsbrücke]]


[[Kategorie:Gebäude im Stadtgebiet]]
[[Kategorie:Gebäude im Stadtgebiet]]
[[Kategorie:Gebäude in Süderneuland II]]
[[Kategorie:Gebäude in Süderneuland I]]
[[Kategorie:Süderneuland II]]
[[Kategorie:Süderneuland I]]