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Am 4. April 1807 musste die [[Stadt Norden]] ein Kontingent von 100 holländischen Offizieren für längere Zeit aufnehmen. Man kann davon ausgehen, dass zu dem Zeitpunkt die erste Einquartierung bereits beendet und die Truppen abgezogen waren. Der Magistrat forderte die Quartiergeber bei Strafe von 50 Reichstalern auf, den Offizieren ein ordnungsgemäßes Quartier zu überlassen und die Einquartierten standesgemäß zu behandeln. Während die Mannschaften und Unteroffiziere in normalen Bürgerhäusern wohnten, waren die Offiziere bei den höheren Gesellschaftsschichten untergebracht. Der Kommandant der Besatzungstruppen wohnte im [[Haus Lubinus]] am [[Neuer Weg|Neuen Weg]]. Eine bis heute dort aufbewahrte Kaminuhr soll sich in dessen Besitz befunden haben.
Am 4. April 1807 musste die [[Stadt Norden]] ein Kontingent von 100 holländischen Offizieren für längere Zeit aufnehmen. Man kann davon ausgehen, dass zu dem Zeitpunkt die erste Einquartierung bereits beendet und die Truppen abgezogen waren. Der Magistrat forderte die Quartiergeber bei Strafe von 50 Reichstalern auf, den Offizieren ein ordnungsgemäßes Quartier zu überlassen und die Einquartierten standesgemäß zu behandeln. Während die Mannschaften und Unteroffiziere in normalen Bürgerhäusern wohnten, waren die Offiziere bei den höheren Gesellschaftsschichten untergebracht. Der Kommandant der Besatzungstruppen wohnte im [[Haus Lubinus]] am [[Neuer Weg|Neuen Weg]]. Eine bis heute dort aufbewahrte Kaminuhr soll sich in dessen Besitz befunden haben.


Hin und wieder hatte es zwischen den Quartierleuten und den Besatzern Schwierigkeiten gegeben. Nachdem der holländische Premierlieutenant Kroje 1807 anzeigte, dass einer der Offiziere so schlecht bewirtet werde, ''"dass derselbe mit einem bloßen Butterbrodt und einem Glase Genever vorlieb nehmen müsse"'', wurde der [[Magistrat]] aufgefordert, ihn in [[Weinhaus]] auf Kosten der Stadtkasse mittags und abends zu verpflegen. Der Magistrat bewilligte dies einstimmig, es wurde sofort eine Anweisung an den [[Ernst Georg Heun|Gastwirt Heun]] angefertigt.
Hin und wieder hatte es zwischen den Quartierleuten und den Besatzern Schwierigkeiten gegeben. Nachdem der holländische Premierlieutenant Kroje 1807 anzeigte, dass einer der Offiziere so schlecht bewirtet werde, ''"dass derselbe mit einem bloßen Butterbrodt und einem Glase Genever vorlieb nehmen müsse"'', wurde der [[Magistrat]] aufgefordert, ihn in [[Weinhaus]] auf Kosten der Stadtkasse mittags und abends zu verpflegen. Der Magistrat bewilligte dies einstimmig, es wurde sofort eine Anweisung an den [[Christoph Daniel Heuen|Gastwirt Heun]] angefertigt.


Am 12. Dezember 1807 ordneten der [[Amtsverwalter|Norder Amtsverwalter]] und der Magistrat eine ''Abkündigung'' von der Kanzel der Ludgerikirche an, die folgendermaßen lautete: ''"Da seit einiger Zeit hie und da zwischen dem Militair und einigen unruhigen Einwohnern Zänckereyen vorgefallen sind, die leicht in der Folge zum Nachteil der ruhigen Bürger gereichen könnten, wird hierdurch jeder Einwohner in der Stadt und dem Amte Norden ernstlich gemanet, sich mit keinem Soldaten in Streitigkeiten, Wortwechsel oder gar in Prügeley einzulassen, sondern jeder, welcher sich von einem Soldaten nur im geringsten beleidigt zu sein glaubt, hat sich deshalb sofort mediat (unverzüglich) bey dem hieselbst commandierenden Herm Officier zu melden und die genaueste Unterstützung und sicherste Satisfaktion (Genugtuung) zu gewärtigen. Dahingegen alle Einwohner, die sich dem ohngeachtet unterstehen, durch Prügeley sich selbst Recht verschaffen zu wollen, mit aller Strenge der Gesetze von der Civil-Obrigkeit behandelt und bestraft werden. - Signatum Nordae in Curia (auf dem Rathaus) am 12. Dec. 1807."''
Am 12. Dezember 1807 ordneten der [[Amtsverwalter|Norder Amtsverwalter]] und der Magistrat eine ''Abkündigung'' von der Kanzel der Ludgerikirche an, die folgendermaßen lautete: ''"Da seit einiger Zeit hie und da zwischen dem Militair und einigen unruhigen Einwohnern Zänckereyen vorgefallen sind, die leicht in der Folge zum Nachteil der ruhigen Bürger gereichen könnten, wird hierdurch jeder Einwohner in der Stadt und dem Amte Norden ernstlich gemanet, sich mit keinem Soldaten in Streitigkeiten, Wortwechsel oder gar in Prügeley einzulassen, sondern jeder, welcher sich von einem Soldaten nur im geringsten beleidigt zu sein glaubt, hat sich deshalb sofort mediat (unverzüglich) bey dem hieselbst commandierenden Herm Officier zu melden und die genaueste Unterstützung und sicherste Satisfaktion (Genugtuung) zu gewärtigen. Dahingegen alle Einwohner, die sich dem ohngeachtet unterstehen, durch Prügeley sich selbst Recht verschaffen zu wollen, mit aller Strenge der Gesetze von der Civil-Obrigkeit behandelt und bestraft werden. - Signatum Nordae in Curia (auf dem Rathaus) am 12. Dec. 1807."''