Sandweg: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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'''Sandweg''' wurde früher der südwestliche Teil des [[Brummelkamp|Brummelkamps]] sowie der östliche Teil vom [[Im Spiet]] bis zur Einmündung [[Ruthörn]]. Er hat seinen Namen vom den sandhaltigen [[Geest|Geestboden]] erhalten, über den er verläuft.
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Der '''Sandweg''', der seinen Namen wegen des sandigen Untergrundes erhalten hat, war früher der südwestliche Teil des [[Brummelkamp|Brummelkamps]]. Die Bewohner waren ursprünglich bis ins 19. Jahrhundert hinein dem Kloster und nach der Säkularisation dem Norder Amtmann als Rechtsnachfolger gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst verpflichtet. Ferner gehörten die Bewohner unter die Gerichtsbarkeit des Amtes Norden. In der Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden von Hermann Wichmann Grems im Jahre 1735 steht: "... sind schuldig, bey dem Hochfürstl. Torff in der Torff-Scheune und zu den Schill-Feuren bey dem Hause Berum zu arbeiten; Hergegen geben sie auch keine Schatzungen und tragen keine weiteren onera, als daß sie den gewöhnlichen Liecent anderen gleich geben müßen". Und weiter heißt es: "... Die vom Sand- und holen Wege, imgleichen die aus der Mühlen-Lohne und der Lauken-Riege müßen hier und bey dem Amtshause arbeiten. Wenn solches für nöthig gefunden wird, pfleget des Abends vorher es in der Riege, an welcher die Ordnung ist, angesaget zu werden. Des Morgens kommen die Fröhner nach 8 Uhr und gehen um halb zwölff wieder weg; des Mittags finden sie nach 1 Uhr sich wieder ein, und bleiben biß halb vier. Ihnen wird dünnes Bier zum Trinken, sonsten aber nichts gegeben".<ref>Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff.</ref>
== Geschichte ==
Die Bewohner waren ursprünglich bis ins 19. Jahrhundert hinein dem [[Kloster Norden|Dominikanerkloster]] und nach der Säkularisation dem Norder [[Amtmann]] als Rechtsnachfolger gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst verpflichtet (Arbeiten auf Verlangen). Ferner fielen die Bewohner unter die Gerichtsbarkeit des [[Amtsgericht Norden|Amtsgerichts]] und nicht des [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichts]].<ref>Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff.</ref>


Ende des 18. Jahrhundert befanden sich sieben Häuser am Sandweg. Für das Jahr 1848 sind hier 58 Einwohner nachgewiesen, die in acht Wohngebäuden wohnten. Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche Haushaltsgröße von 7-8 Personen.<ref>Statistisches Handbuch für das Königreich Hannover von 1848</ref>
Ende des 18. Jahrhundert befanden sich sieben Häuser am Sandweg. Für das Jahr 1848 sind hier 58 Einwohner nachgewiesen, die in acht Wohngebäuden wohnten. Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche Haushaltsgröße von sieben bis acht Personen.<ref>Statistisches Handbuch für das Königreich Hannover von 1848</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Sandbauerschaft]]
*[[Sandbauerschaft]]
*[[Stuvertsweg]]


[[Kategorie:Orte im Stadtgebiet]]
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[[Kategorie:Orte in Norden (Stadtteil)]]
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Aktuelle Version vom 22. Mai 2022, 23:46 Uhr

Sandweg

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Basisdaten
Kategorie Orte in Norden
Stadtteil/-viertel Ostlintel
Genaue Lage südwestlicher Teil des Brummelkamps

und östlicher Teil von Im Spiet

Sandweg wurde früher der südwestliche Teil des Brummelkamps sowie der östliche Teil vom Im Spiet bis zur Einmündung Ruthörn. Er hat seinen Namen vom den sandhaltigen Geestboden erhalten, über den er verläuft.

Geschichte

Die Bewohner waren ursprünglich bis ins 19. Jahrhundert hinein dem Dominikanerkloster und nach der Säkularisation dem Norder Amtmann als Rechtsnachfolger gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst verpflichtet (Arbeiten auf Verlangen). Ferner fielen die Bewohner unter die Gerichtsbarkeit des Amtsgerichts und nicht des Stadtgerichts.[1]

Ende des 18. Jahrhundert befanden sich sieben Häuser am Sandweg. Für das Jahr 1848 sind hier 58 Einwohner nachgewiesen, die in acht Wohngebäuden wohnten. Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche Haushaltsgröße von sieben bis acht Personen.[2]

Einzelnachweise

  1. Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff.
  2. Statistisches Handbuch für das Königreich Hannover von 1848

Siehe auch