Zunft- und Gildewesen: Unterschied zwischen den Versionen
| (3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 19: | Zeile 19: | ||
== Bäckerzunft == | == Bäckerzunft == | ||
Die ebenfalls 1535 erwähnten Norder Bäcker haben sich spätestens bis 1585 zu einer Zunft zusammengeschlossen, da aus diesem Jahre ebenfalls verschiedene Auszüge aus der Bäckerrolle erhalten sind. Die erste vollständige Zunftrolle datiert allerdings erst auf den 12. Februar 1661. In den Jahren 1691, 1737 und 1768 wird diese Rolle von der Landesherrschaft bestätigt. Letztmalig wird die Bäckerzunft am 20. August 1820 namentlich genannt, ab dem 19. Dezember 1882 bestand sie dann als Bäcker- und Konditorinnung fort.<ref name=":8">Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 45</ref><ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 61</ref> | Die ebenfalls 1535 erwähnten Norder Bäcker haben sich spätestens bis 1585 zu einer Zunft zusammengeschlossen, da aus diesem Jahre ebenfalls verschiedene Auszüge aus der Bäckerrolle erhalten sind. Die erste vollständige Zunftrolle datiert allerdings erst auf den 12. Februar 1661. In den Jahren 1691, 1737 und 1768 wird diese Rolle von der Landesherrschaft bestätigt. Letztmalig wird die Bäckerzunft am 20. August 1820 namentlich genannt, ab dem 19. Dezember 1882 bestand sie dann als Bäcker- und Konditorinnung fort.<ref name=":8">Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 45</ref><ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 61</ref> Sitz der Bäckergilde war früher das Haus an der (einstigen) [[Sielstraße 13]].<ref>Schreiber, Gretje (1998): Norder Häuser. Die Bewohner der Sielstraße (Heim und Herd-Serie im Ostfriesischen Kurier)</ref> | ||
Die Familie [[Café ten Cate|ten Cate-Tapper]] stellt seit 1907 die Obermeister dieser Innung.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 182</ref> | Die Familie [[Café ten Cate|ten Cate-Tapper]] stellt seit 1907 die Obermeister dieser Innung.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 182</ref> | ||
| Zeile 56: | Zeile 56: | ||
== Schlachterzunft == | == Schlachterzunft == | ||
Eine Schlachterzunft scheint bereits vor 1535 existiert zu haben, da eine solche in der [[Polizeiordnung]] des Jahres namentlich genannt werden. Eine Zunftrolle hatten sie bereits seit vor 1594.<ref name=":1" /><ref name=":8" /> Am 15. März 1594 führt die Zunft Klage gegen die [[Jüdische Gemeinde Norden|Norder Juden]], da diese trotz einer Vorschrift von 1591 wiederholt auch Fleisch an Nicht-Juden zu regulären Preisen verkauft zu haben. Dies war ihnen nur zu einem erheblich reduzierten Preis gestattet, damit es für sie nicht lohnend ist.<ref name=":2" /> | |||
Bemerkenswert an dieser Zunft ist, dass sie in ihrer Rolle bereits recht genaue Vorschriften bezüglich ihrer Arbeitsgestaltung festgelegt hatten. Von Fastnacht (i.d.R. Ende Februar) bis Michaelis (29. September) war ein Schlachten nur in der Zeit von 06:00 bis 10:00 sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Von Michaelis bis Fastnacht war der Zeitraum von Tagesanbruch bis 10:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis zum Einbruch der Nacht erlaubt, sonntags zudem nur in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Festgelegt wurden auch drakonische Strafen festgelegt, etwa für Verstöße gegen die Arbeitszeiten.<ref name=":2" /> | Bemerkenswert an dieser Zunft ist, dass sie in ihrer Rolle bereits recht genaue Vorschriften bezüglich ihrer Arbeitsgestaltung festgelegt hatten. Von Fastnacht (i.d.R. Ende Februar) bis Michaelis (29. September) war ein Schlachten nur in der Zeit von 06:00 bis 10:00 sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Von Michaelis bis Fastnacht war der Zeitraum von Tagesanbruch bis 10:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis zum Einbruch der Nacht erlaubt, sonntags zudem nur in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Festgelegt wurden auch drakonische Strafen festgelegt, etwa für Verstöße gegen die Arbeitszeiten.<ref name=":2" /> | ||
Geschlachtet wurde offenbar in einem [[Schlachthof|Schlachthaus]], das sich in einem der Wirtschaftsräume des (zum oben genannten Zeitpunkt bereits säkularisierten) [[Kloster Marienthal|Klosters Marienthal]] befunden hat und bereits von den Mönchen als solches benutzt wurde.<ref name=":2" /> | Geschlachtet wurde offenbar in einem [[Schlachthof|Schlachthaus]], das sich in einem der Wirtschaftsräume des (zum oben genannten Zeitpunkt bereits säkularisierten) [[Kloster Marienthal|Klosters Marienthal]] befunden hat und bereits von den Mönchen als solches benutzt wurde.<ref name=":2" /> | ||
Zu einem späteren Zeitpunkt scheint sich die Schlachterzunft wieder aufgelöst zu haben. Erst 1911 kam es zu einer Neugründung, am 8. Oktober des Jahres wurde der Vorstand gewählt.<ref>Gödeken, Lina (2000): Rund um die Synagoge in Norden. Die Geschichte der Synagogengemeinde seit 1866, Aurich, S. 43</ref> Die Zahl der Schlachter betrug in dieser Zeit 16 und veränderte sich auch nicht bis in die Zeit des Nationalsozialismus. | |||
Während des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]] wurden die Schlachter im gesamten Deutschen Reich und damit auch in Norden in großen Kommunalverbänden zusammengefasst, da sie elementar wichtig für die Nahrungsmittelversorgung waren. Die Norder Fleischer wurden - wie auch die hiesigen Viehhändler - dem Kommunalverband Hannover zugeordnet.<ref>Gödeken, Lina (2000): Rund um die Synagoge in Norden. Die Geschichte der Synagogengemeinde seit 1866, Aurich, S. 44</ref> | |||
== Schmiedezunft == | == Schmiedezunft == | ||
| Zeile 75: | Zeile 79: | ||
== Sielfahrerzunft == | == Sielfahrerzunft == | ||
Die Sielfahrer (auch: ''Slededriver'') waren seit dem 31. Januar 1610 zünftig organisiert.<ref name=":8" /><ref name=":4" /> Sie hatten das Privileg des Warentransportes zwischen den [[Liste der Siele|Sielen]] und der Stadt inne, sofern die Waren vom Eigentümer nicht auf einem eigenen Fahrwerk transportiert werden konnten. Ihre Zahl war auf 12 beschränkt.<ref name=":4" /> Eine solche Beschränkung finden wir heute noch bei den Taxiunternehmen. | Die Sielfahrer (auch: ''Slededriver'') waren seit dem 31. Januar 1610 zünftig organisiert.<ref name=":8" /><ref name=":4" /> Sie hatten das Privileg des Warentransportes zwischen den [[Liste der Siele|Sielen]] und der Stadt inne, sofern die Waren vom Eigentümer nicht auf einem eigenen Fahrwerk transportiert werden konnten. Ihre Zahl war auf 12 beschränkt.<ref name=":4" /><ref name=":13">Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 55</ref> Eine solche Beschränkung finden wir heute noch bei den Taxiunternehmen. | ||
Tatsächlich hatten auch die Sielfahrer eine besondere Rolle beim Personentransport. Sie hatten seit 1611 mindestens sechs Mal jährlich eine Fahrt zwischen Norden nach Berum oder Marienhafe zu leisten. Ab dort übernahmen Emder Sielfahrer den Weitertransport. Diese Pflichtfahrten wurden erst 1746 durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst.<ref name=":4" /> | Tatsächlich hatten auch die Sielfahrer eine besondere Rolle beim Personentransport. Sie hatten seit 1611 mindestens sechs Mal jährlich eine Fahrt zwischen Norden nach Berum oder Marienhafe zu leisten. Ab dort übernahmen Emder Sielfahrer den Weitertransport. Diese Pflichtfahrten wurden erst 1746 durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst.<ref name=":4" /> | ||
Geleitet wurde die Sielfahrerzunft von einem Fuhrleute-Ältermann, der jedes Jahr zur Fastnacht neu gewählt wurde. Dieser nahm die Fahrtwünsche potentieller Kunden an und verteilte sie gerecht an die einzelnen Fuhrmänner.<ref name=":13" /> | |||
Die Zunftrolle wurde in den Jahren 1670, 1690 und 1792 bestätigt. Der Posten des Sielfahrers konnte weitervererbt oder verkauft werden, zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden zwischen 200 und 300 Reichstalern als Kaufpreis genannt. 1838 wurde das Sielfahrerwesen entschädigungslos aufgelöst und bald durch neue Regelungen vom [[Magistrat]] abgelöst, die das Transportwesen neu ordneten. An das alte Sielfahrerwesen erinnert noch heute der Flurname ''[[Fuhrleute-Heller]]'', jener [[Heller]] vom [[Norder Hafen]] bis zum [[Zuckerpolder]].<ref name=":4" /> | Die Zunftrolle wurde in den Jahren 1670, 1690 und 1792 bestätigt. Der Posten des Sielfahrers konnte weitervererbt oder verkauft werden, zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden zwischen 200 und 300 Reichstalern als Kaufpreis genannt. 1838 wurde das Sielfahrerwesen entschädigungslos aufgelöst und bald durch neue Regelungen vom [[Magistrat]] abgelöst, die das Transportwesen neu ordneten. An das alte Sielfahrerwesen erinnert noch heute der Flurname ''[[Fuhrleute-Heller]]'', jener [[Heller]] vom [[Norder Hafen]] bis zum [[Zuckerpolder]].<ref name=":4" /> | ||
| Zeile 90: | Zeile 96: | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [[ | * [[Kaufmännischer Verein]] | ||
[[Kategorie:Begriffsklärung]] | [[Kategorie:Begriffsklärung]] | ||