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Der '''Armenverband Norden''' (auch: ''Gesamt-Armenverband Norden'') war eine öffentlich-rechtliche Körperschaft der Stadt, die zuständig für die sogenannte Armenpflege war. Nachdem es über Jahrhunderte üblich war, dass sich die Kirche und ihre Einrichtungen der Armenpflege bzw. -hilfe verpflichtet fühlte, ging diese Aufgabe ab dem Spätmittelalter nach und nach auf die Städte und Gemeinden über. Neben der Stadt war der Armenverband auch für die [[Norder Umlandgemeinden]] zuständig und damit fest im [[Kirchspiel Norden]] verankert.
Der '''Armenverband Norden''' (aber 1871: ''Gesamt-Armenverband Norden'') war eine zunächst kirch organisierte, später öffentlich-rechtliche Körperschaft, die zuständig für die sogenannte ''Armenpflege'' war. Nachdem es über Jahrhunderte üblich war, dass sich die Kirche und ihre Einrichtungen der Armenpflege bzw. -hilfe verpflichtet fühlte, ging diese Aufgabe ab dem Spätmittelalter nach und nach auf die Städte und Gemeinden über. Neben der Stadt war der Armenverband auch für die [[Norder Umlandgemeinden]] zuständig und damit fest im [[Kirchspiel Norden]] verankert.


Neben dem städtischen Armenverband gab es zudem noch den [[Verein für freiwillige Armenpflege]], der von Privatpersonen finanziert und betrieben wurde.
Neben dem städtischen Armenverband gab es zudem noch den [[Verein für freiwillige Armenpflege]], der von Privatpersonen finanziert und betrieben wurde.
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Finanziert wurden der Armenverband vor allem durch Zuwendungen von Stiftungen, Spenden, Steuern (Armensteuern), staatliche Umlagen und Einkommen aus der Bewirtschaft und Verpachtung von sogenanntem ''Armenland'' sowie den Wiegegebühren der [[Stadtwaage]]. Auch kam es vor, dass Bußgelder der [[Polizei Norden|Polizei]] oder [[Stadtgericht Norden|gerichtliche Strafen]] an den Armenverband flossen.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 97</ref>
Finanziert wurden der Armenverband vor allem durch Zuwendungen von Stiftungen, Spenden, Steuern (Armensteuern), staatliche Umlagen und Einkommen aus der Bewirtschaft und Verpachtung von sogenanntem ''Armenland'' sowie den Wiegegebühren der [[Stadtwaage]]. Auch kam es vor, dass Bußgelder der [[Polizei Norden|Polizei]] oder [[Stadtgericht Norden|gerichtliche Strafen]] an den Armenverband flossen.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 97</ref>


Spätestens seit 1920 ging die Trägerschaft der Armenpflege auf den [[Landkreis Norden]] über.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 129</ref>
Mit Wirkung zum 1. Juli 1871 ging die Trägerschaft der Armenverbände von den Religionsgemeinschaften in die öffentliche Hand über. Aus den kleinen, strikt nach Konfession getrennten Armenverbände wurde ein ''Gesamt-Armenverband'', der zunächst in der Zuständigkeit der [[Stadt Norden]], spätestens seit 1920 dann in der des [[Landkreis Norden|Landkreises]] stand.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 129</ref><ref name=":0">Gödeken, Lina (2000): Rund um die Synagoge in Norden. Die Geschichte der Synagogengemeinde seit 1866, Aurich, S. 166f.</ref> Die Religionsgemeinschaften hatten dennoch weiterhin für ''ihre'' Armen zu sorgen und den Armenverband mit Beitragszahlungen zu unterstützen.<ref name=":0" />


== Leitung ==
== Leitung ==