Anleitung: Ein Bild einfügen: Unterschied zwischen den Versionen
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== Hinweise == | == Hinweise == | ||
Bitte nutze die unmittelbare Uploadfunktion im visuellen Editor NUR, wenn du selber der Urheber bist! Die Funktionen bei dieser Uploadmöglichkeit sind eingeschränkt! Gehe besser wie oben beschrieben beim Upload von Bildern vor! | Bitte nutze die unmittelbare Uploadfunktion im visuellen Editor NUR, wenn du selber der Urheber bist! Die Funktionen bei dieser Uploadmöglichkeit sind eingeschränkt! Gehe besser wie oben beschrieben beim Upload von Bildern vor! Willst du mehrere Bilder hochladen, sind die oben genannten Schritte leider unumgänglich, da ein gleichzeitiger Upload mehrerer Dateien nicht möglich ist. Durch die ''Zurück''-Taste deines Browsers, gelangst du jedoch immer schnell wieder zur Uploadseite zurück und musst auch das Feld ''Beschreibung/Quelle'' nicht jedes Mal neu ausfüllen. | ||
Bilder fremder Häuser dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn hierdurch keine Verletzung der Privatsphäre erkennbar ist! Vereinfacht gesagt: Fotografiere Häuser nur so von der Straße, wie sie von jedermann wahrgenommen werden können. Beachte also: Fotografiere kein Haus, wenn dort eine Person oder etwas anderes zu erkennen ist, das die Privatsphäre der Bewohner verletzen könnte! Betrete keine fremden Grundstücke ohne die Erlaubnis des Eigentümers! Nutze keine Hilfsmitteln wie Leitern oder Drohnen! | |||
Beachte, dass du auf keinen Fall urheberrechtlich geschütztes Material hochladen darfst, ohne dass das Einverständnis des Rechteinhabers vorliegt! Bestenfalls holst du dir in diesem Fall zuvor ein schriftliches Einverständnis (Mail, Brief, o.ä.) ein, wo du die Zwecke der Veröffentlichung benennst. '''Wähle in jedem Fall eine ''Lizenz'' im Feld unter ''Beschreibung/Quelle'' aus.''' Ein Klick auf eine der Lizenzen liefert direkt eine nähere Erläuterung. | Beachte, dass du auf keinen Fall urheberrechtlich geschütztes Material hochladen darfst, ohne dass das Einverständnis des Rechteinhabers vorliegt! Bestenfalls holst du dir in diesem Fall zuvor ein schriftliches Einverständnis (Mail, Brief, o.ä.) ein, wo du die Zwecke der Veröffentlichung benennst. '''Wähle in jedem Fall eine ''Lizenz'' im Feld unter ''Beschreibung/Quelle'' aus.''' Ein Klick auf eine der Lizenzen liefert direkt eine nähere Erläuterung. Grundsätzlich und allgemein gilt: ''Lichtbildwerke'' sind nach deutscher Rechtslage und -sprechung dann gemeinfrei, wenn der Urheber 70 Jahre verstorben ist. Bei einfachen ''Lichtbildern'' gilt dies 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Lichtbildwerke einen gewissen künstlicheren Anspruch haben, wie zum Beispiel im Falle aufwendiger Aufnahmen von Personen, Gebäuden oder Szenerien. Einfache Straßenbilder, die ganz normale Alltagsszenerien zeigen (vorbeifahrende Autos, Blick in die Straße, ...) sind zumeist Lichtbilder und unterliegen daher weniger strengen Urheberrechten. | ||
Oftmals ist es so, dass der Urheber bei einem Bild nicht (mehr) bekannt ist. Dies ist besonders bei älteren Aufnahmen der Fall. Hier ist also abzuwägen, ob das Foto der Nachwelt erhalten werden soll oder ob es noch jemanden gibt, der das Urheberrecht innehat und einer Veröffentlichung widersprechen könnte. Dies lässt sich insbesondere bei alten Aufnahmen nur schwer belegen und manchmal stellen sich Personen auch aus den unterschiedlichsten Gründen unberechtigt als Urheberrechtsinhaber dar, weil sie um den Umstand wissen, dass es keinen (eindeutigen) Urheberrechtsinhaber mehr gibt. Wenn du dir unsicher bist, nutze das [[Spezial:E-Mail senden/Webmaster|Kontaktformular]] und frage nach, wie du dich verhalten sollst. | |||
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