Zunft- und Gildewesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Zunft- und Gildewesen''' hat es auch in Norden gegeben. Die unterschiedlichen Kaufmanns- bzw. Handwerksberufe fanden sich in diesen zusammen. In Bezug auf erstere ist in der Regel von Gilden die Rede, während man bei handwerklichen Berufen eher von Zünften sprach. Aus Gründen der Vereinfachung wurden beide Wesen in diesem Artikel zusammengefasst. | Ein '''Zunft- und Gildewesen''' hat es auch in Norden gegeben. Die unterschiedlichen Kaufmanns- bzw. Handwerksberufe fanden sich in diesen zusammen. In Bezug auf erstere ist in der Regel von Gilden die Rede, während man bei handwerklichen Berufen eher von Zünften sprach. Aus Gründen der Vereinfachung wurden beide Wesen in diesem Artikel zusammengefasst. | ||
Den Vorsitzenden einer Zunft nennt man Obermeister. Ein der Bäckerzunft vorsitzender Bäckermeister wurde daher beispielsweise als ''Bäckerobermeister'' bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde von den ''Innungen'' übernommen, nachdem die Zünfte im Zuge der Gewerbefreiheit im Königreich Preußen ab 1810 verschwanden und seit dem 18. Juli 1881 ihre neue Bezeichnung erhielten. | Den Vorsitzenden einer Zunft nennt man ''Obermeister''. Ein der Bäckerzunft vorsitzender Bäckermeister wurde daher beispielsweise als ''Bäckerobermeister'' bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde von den ''Innungen'' übernommen, nachdem die Zünfte im Zuge der Gewerbefreiheit im Königreich Preußen ab 1810 verschwanden und seit dem 18. Juli 1881 ihre neue Bezeichnung erhielten. | ||
Sämtliche Straßen im [[Gewerbegebiet Leegemoor]] tragen die Bezeichnung alter Berufe, die größtenteils in Zünften zusammengeschlossen waren. Aber auch außerhalb dieses Gebietes finden sich alte Berufsbezeichnungen wieder, so etwa bei der [[Weberslohne]] oder der[[Schmiedestraße]]. | Sämtliche Straßen im [[Gewerbegebiet Leegemoor]] tragen die Bezeichnung alter Berufe, die größtenteils in Zünften zusammengeschlossen waren. Aber auch außerhalb dieses Gebietes finden sich alte Berufsbezeichnungen wieder, so etwa bei der [[Weberslohne]] oder der [[Schmiedestraße]]. | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
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Da Norden anderen Städten, wie beispielsweise Emden, im wirtschaftlichen Leben stets nachstand, gab es hier auch nicht annähernd so viele Zünfte wie dort. Auch war es üblich, dass sich mehrere miteinander ähnliche Berufe zu einer Zunft zusammenschlossen, so etwa die Kramer (Händler) und die (Ge-)Wandschneider (Tuchhändler), zu denen während des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648) häufig auch Apotheker und sogar Goldschmiede kamen. Vielen Zünften war indes nur eine kurze Existenz beschieden. Die Goldschmiede und die Brauer konnten sich beispielsweise nur wenige Jahrzehnte in einer eigenen Gilde organisieren bzw. halten. Bereits vor 1535 scheint es auch eine Schlachterzunft gegeben zu haben.<ref name=":1" /> | Da Norden anderen Städten, wie beispielsweise Emden, im wirtschaftlichen Leben stets nachstand, gab es hier auch nicht annähernd so viele Zünfte wie dort. Auch war es üblich, dass sich mehrere miteinander ähnliche Berufe zu einer Zunft zusammenschlossen, so etwa die Kramer (Händler) und die (Ge-)Wandschneider (Tuchhändler), zu denen während des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648) häufig auch Apotheker und sogar Goldschmiede kamen. Vielen Zünften war indes nur eine kurze Existenz beschieden. Die Goldschmiede und die Brauer konnten sich beispielsweise nur wenige Jahrzehnte in einer eigenen Gilde organisieren bzw. halten. Bereits vor 1535 scheint es auch eine Schlachterzunft gegeben zu haben.<ref name=":1" /> | ||
Ungefähr zur Mitte des 18. Jahrhunderts gab es in Norden schließlich eine Kramer-, eine Bäcker-, eine Küfer-, eine Schmiede-, eine Schneider-, eine Schuhmacher-, eine Weber- und eine Sattlerzunft. Viele Berufe waren - wie vorbeschrieben - nicht in einer eigenen Zunft organisiert, was vor allem an den wenigen vorhandenen Meisterbetrieben lag.<ref name=":0" /> Zeitweise war die Zugehörigkeit zur Zunft jedoch Bedingung für die Erlaubnis zur Berufsausübung.<ref name=":6" /> 1768 gehörten daher die Maurer, die Tischler, die Zimmermänner, die Stellmacher und die Drechsler zusammen, obgleich die Maurer wiederholt versuchten, eine eigene Zunft zu organisieren. Ebenso erfolglos wie die vorgenannten Berufe zur Bildung einer eigenen Zunft waren die Lohgerber, die Segelmacher und die Blaufärber sowie die Zinn- und Gelbgießer, die Hutmacher, die Kupferschmiede, die Blechschläger sowie die Klempner, Glaser und Maler.<ref name=":0" /> Die Zünfte kontrollierten die Löhne, die Preise, und vor allem den Zugang zum Markt. Nicht-Mitglieder wurden, sofern sie überhaupt am Wirtschaftsleben teilnehmen durften, doppelt besteuert.<ref name=":6" /> Der Zunft- bzw. Gildenbeitritt brachte damit erhebliche Vorteile für die Mitglieder. Traditionell nahm seit dem 18. Jahrhundert ein Mitglied des [[Magistrat|Magistrats]] die Rolle des Amtspatrons (Schirmherren) einer Zunft ein.<ref name=":0" /> So war etwa Bürgermeister [[Peter Conerus|Peter Friedrich Conerus]] im Jahre 1820 Amtspatron der Maler- und Glaserzunft.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 76</ref> | Ungefähr zur Mitte des 18. Jahrhunderts gab es in Norden schließlich eine Kramer-, eine Bäcker-, eine Küfer-, eine Schmiede-, eine Schneider-, eine Schuhmacher-, eine Weber- und eine Sattlerzunft. Viele Berufe waren - wie vorbeschrieben - nicht in einer eigenen Zunft organisiert, was vor allem an den wenigen vorhandenen Meisterbetrieben lag.<ref name=":0" /> Zeitweise war die Zugehörigkeit zur Zunft jedoch Bedingung für die Erlaubnis zur Berufsausübung.<ref name=":6" /> 1768 gehörten daher die Maurer, die Tischler, die Zimmermänner, die Stellmacher und die Drechsler zusammen, obgleich die Maurer wiederholt versuchten, eine eigene Zunft zu organisieren. Ebenso erfolglos wie die vorgenannten Berufe zur Bildung einer eigenen Zunft waren die Lohgerber, die Segelmacher und die Blaufärber sowie die Zinn- und Gelbgießer, die Hutmacher, die Kupferschmiede, die Blechschläger sowie die Klempner, Glaser und Maler.<ref name=":0" /> Die Zünfte kontrollierten die Löhne, die Preise, und vor allem den Zugang zum Markt. Nicht-Mitglieder wurden, sofern sie überhaupt am Wirtschaftsleben teilnehmen durften, doppelt besteuert.<ref name=":6" /> Der Zunft- bzw. Gildenbeitritt brachte damit erhebliche Vorteile für die Mitglieder und auch für die Angehörige, für die eine Hinterbliebenenrente vorgesehen war.<ref>Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 105</ref> Traditionell nahm seit dem 18. Jahrhundert ein Mitglied des [[Magistrat|Magistrats]] die Rolle des Amtspatrons (Schirmherren) einer Zunft ein.<ref name=":0" /> So war etwa Bürgermeister [[Peter Conerus|Peter Friedrich Conerus]] im Jahre 1820 Amtspatron der Maler- und Glaserzunft.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 76</ref> | ||
Erstmalig ließ die Sattlerzunft im Jahre 1735 nicht mehr nur in der Stadt ansässige Sattler zu, sondern auch solche aus dem gesamten [[Amt Norden]]. Dies führte schließlich zur Gründung weiterer, derartiger Zünfte in Dornum, Hage und Marienhafe. Ermöglicht wurde dies durch Lockerungen der preußischen Regierung unter Friedrich dem Großen, nachdem Ostfriesland mit dem Tode des letzten [[Cirksena]] im Jahre 1744 preußisch wurde. Diese Lockerungen brachten zum einen neuen Wind in das eingefahrene Zunftwesen, das potentielle Neulinge mit überhöhten Gebühren zur Wahrung von Monopolstellungen abzuschrecken wusste.<ref name=":0" /> Zum anderen führten sie jedoch keine wesentliche Verbesserung ein und schon 1803 wurden die Weberzünfte aufgehoben. Als Ostfriesland ab 1806 unter französische Herrschaft geriet, wurden auch alle anderen Zünfte und Gilden aufgelöst. Erst zum 1. September 1819, Ostfriesland gehörte nun zum Königreich Hannover, wurden diese auf Antrag beim königlichen Ministerium wiederhergestellt.<ref name=":1">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 60</ref> | Erstmalig ließ die Sattlerzunft im Jahre 1735 nicht mehr nur in der Stadt ansässige Sattler zu, sondern auch solche aus dem gesamten [[Amt Norden]]. Dies führte schließlich zur Gründung weiterer, derartiger Zünfte in Dornum, Hage und Marienhafe. Ermöglicht wurde dies durch Lockerungen der preußischen Regierung unter Friedrich dem Großen, nachdem Ostfriesland mit dem Tode des letzten [[Cirksena]] im Jahre 1744 preußisch wurde. Diese Lockerungen brachten zum einen neuen Wind in das eingefahrene Zunftwesen, das potentielle Neulinge mit überhöhten Gebühren zur Wahrung von Monopolstellungen abzuschrecken wusste.<ref name=":0" /> Zum anderen führten sie jedoch keine wesentliche Verbesserung ein und schon 1803 wurden die Weberzünfte aufgehoben. Als Ostfriesland ab 1806 unter französische Herrschaft geriet, wurden auch alle anderen Zünfte und Gilden aufgelöst. Erst zum 1. September 1819, Ostfriesland gehörte nun zum Königreich Hannover, wurden diese auf Antrag beim königlichen Ministerium wiederhergestellt.<ref name=":1">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 60</ref> | ||
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== Bäckerzunft == | == Bäckerzunft == | ||
Die ebenfalls 1535 erwähnten Norder Bäcker haben sich spätestens bis 1585 zu einer Zunft zusammengeschlossen, da aus diesem Jahre ebenfalls verschiedene Auszüge aus der Bäckerrolle erhalten sind. Die erste vollständige Zunftrolle datiert allerdings erst auf den 12. Februar 1661. In den Jahren 1691, 1737 und 1768 wird diese Rolle von der Landesherrschaft bestätigt. Letztmalig wird die Bäckerzunft am 20. August 1820 namentlich genannt, ab dem 19. Dezember 1882 bestand sie dann als Bäcker- und Konditorinnung fort.<ref name=":8">Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 45</ref><ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 61</ref> | Die ebenfalls 1535 erwähnten Norder Bäcker haben sich spätestens bis 1585 zu einer Zunft zusammengeschlossen, da aus diesem Jahre ebenfalls verschiedene Auszüge aus der Bäckerrolle erhalten sind. Die erste vollständige Zunftrolle datiert allerdings erst auf den 12. Februar 1661. In den Jahren 1691, 1737 und 1768 wird diese Rolle von der Landesherrschaft bestätigt. Letztmalig wird die Bäckerzunft am 20. August 1820 namentlich genannt, ab dem 19. Dezember 1882 bestand sie dann als Bäcker- und Konditorinnung fort.<ref name=":8">Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 45</ref><ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 61</ref> Sitz der Bäckergilde war früher das Haus an der (einstigen) [[Sielstraße 13]].<ref>Schreiber, Gretje (1998): Norder Häuser. Die Bewohner der Sielstraße (Heim und Herd-Serie im Ostfriesischen Kurier)</ref> | ||
Die Familie [[Café ten Cate|ten Cate-Tapper]] stellt seit 1907 die Obermeister dieser Innung.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 182</ref> | Die Familie [[Café ten Cate|ten Cate-Tapper]] stellt seit 1907 die Obermeister dieser Innung.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 182</ref> | ||
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Die Zunft der Böttcher, die Fässer und Transportgefäße aus Holz herstellten, gehört zu den ältesten Zünften der Stadt. Vor allem für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausfuhr von Waren vom [[Marktplatz|Norder Marktplatz]] waren sie von entscheidender Bedeutung, da ansonsten schlichtweg entsprechende Behältnisse gefehlt hätten.<ref name=":7">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref> | Die Zunft der Böttcher, die Fässer und Transportgefäße aus Holz herstellten, gehört zu den ältesten Zünften der Stadt. Vor allem für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausfuhr von Waren vom [[Marktplatz|Norder Marktplatz]] waren sie von entscheidender Bedeutung, da ansonsten schlichtweg entsprechende Behältnisse gefehlt hätten.<ref name=":7">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref> | ||
Ihre erste Zunftordnung wurde den Böttchern | Ihre erste Zunftordnung wurde den Böttchern am 19. Januar 1553 von den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] ausgestellt und am 7. September des Jahres von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] genehmigt.<ref name=":11">Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 105</ref><ref name=":12" /> Damit einhergehend gewährte sie ihnen das Privileg einer Monopolstellung zur Herstellung von Fässern und Tonnen im Stadtgebiet. Das Verschließen und Versiegeln dieser Behältnisse durfte dabei grundsätzlich nur unter den Augen eines der sieben Böttchermeister geschehen, um Betrug beim Warenhandel zu verhindern.<ref name=":7" /> Daher hatten die Böttcher die Behältnisse der Händler vor der Ausfuhr auf ihren ordnungsgemäßen Verschluss zu prüfen und diese dann mit einer Marke zu versehen.<ref name=":12">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 74</ref> Ihre Privilegien und ihre Zunftrolle wurde ihnen von der Landesherrschaft nachweisbar 1629, 1720 und 1738 bestätigt.<ref name=":8" /><ref name=":11" /> | ||
Noch bis in die Zeit um 1900 gab es acht Böttchermeister in Norden. Das Geschäft von [[Hinrich Müller]] gab erst Anfang der 1960er Jahren den an der [[Westerstraße 62]] befindlichen Betrieb auf, nachdem der wirtschaftliche Druck durch maschinell hergestellte Produkte von außerhalb immer größer wurde.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 74</ref> | Noch bis in die Zeit um 1900 gab es acht Böttchermeister in Norden. Das Geschäft von [[Hinrich Müller]] gab erst Anfang der 1960er Jahren den an der [[Westerstraße 62]] befindlichen Betrieb auf, nachdem der wirtschaftliche Druck durch maschinell hergestellte Produkte von außerhalb immer größer wurde.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 74</ref> | ||
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== Goldschmiedezunft == | == Goldschmiedezunft == | ||
[[Datei:Zunft Gilde Goldschmiede Schmiede Stempelzeichen 01.jpg|mini|468x468px|Verschiedene Stempelzeichen örtlicher Goldschmiede]] | [[Datei:Zunft Gilde Goldschmiede Schmiede Stempelzeichen 01.jpg|mini|468x468px|Verschiedene Stempelzeichen örtlicher Goldschmiede]] | ||
Die Goldschmiede waren seit spätestens 1589 zünftig organisiert.<ref name=":8" /> | Die Goldschmiede waren in Norden seit spätestens 1589 zünftig organisiert und fertigten anfangs hauptsächlich Arbeiten für die [[Ludgerigemeinde Norden|Ludgerigemeinde]] an.<ref name=":8" /><ref name=":10">Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 96</ref> Ihr Zusammenschluss lässt sich jedoch nur bis 1664 verfolgen.<ref name=":2" /> Ihr Handwerk verschwand deshalb jedoch keineswegs aus der Stadt, auch weiterhin gab es zahlreiche Goldschmiede, so lassen sich bis 1965 nicht weniger als 115 Goldschmiede für Norden nachweisen, von denen ein gutes Drittel allein im 18. Jahrhundert tätig war.<ref name=":10" /><ref name=":3" /> Anfang der 1770er Jahre gab es Versuche, die alte Goldschmiedezunft wieder zum Leben zu erwecken, doch schlugen diese Versuche fehl.<ref name=":3">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 62</ref> | ||
Am 1. Januar 1888 trat ein Reichsgesetz in Kraft, nachdem Schmiedeerzeugnisse aus Gold und Silber mit dem Stempelzeichen des jeweiligen Schmiedes versehen werden mussten.<ref name=":3" /> So lassen sich noch heute viele Werke ihren Urhebern zuordnen. | |||
Gab es 1809 noch 19 selbstständige Goldschmiede sowie zwei Silberschmiede in der Stadt, schwand ihre Zahl in der Folgezeit. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden sie mehr und mehr zum Uhrmacher, die parallel zu dieser Tätigkeit noch Gold- und Silberschmiedetätigkeiten anboten.<ref name=":3" /><ref>Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 99</ref> Oftmals wurde jedoch gar nicht mehr selbst geschmiedet, sondern nur feilgeboten.<ref name=":3" /> Die sprichwörtlich goldenen Zeiten, die seinerzeit als die besten in Ostfriesland galten, waren vorbei.<ref name=":10" /> | |||
== Krämerzunft == | == Krämerzunft == | ||
Markant für die Zunft der Krämer (Händler) war, dass sie auch mehrere Gold- und Silberschmiede aufnahm. Ferner wurden auch (Ge-)Wandschneider (Tuchhändler) sowie Lakenhändler und Kräutner (Gewürzhändler) aufgenommen. Ihre älteste erhaltene Rolle der Krämerzunft (Händler) stammt von 1651.<ref name=":8" /><ref name=":4">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 63</ref> In den Jahren 1664, 1690, 1710 und 1748 wurde die Zunftrolle vom Landesherren bestätigt.<ref name=":4" /> | |||
Am 21. November 1812 fand die letzte Zunftversammlung statt. Wie alle anderen auch (siehe [[Zunft- und Gildewesen#Geschichte|Geschichte]]) wurde die Kräuterzunft aufgelöst, ihr Inventar am 26. November des Jahres in einer öffentlichen Auktion verkauft.<ref name=":4" /> Am 15. August 1821 wurde die Zunft neu gegründet.<ref name=":5">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 64</ref> | Da es zu dieser Zeit noch keine Tabakmanufakturen in Ostfriesland gab - die erste wurde [[Steinbömer & Lubinus]] - kam es 1773 zu einem Rechtsstreit, nachdem diese in ihrem Laden Tabak und Leinen verkauften. Der [[Magistrat]] stellte bei der Klage fest, dass einerseits die Zunftmitglieder mit Recht auf die Privilegien der Zunft pochten, andererseits der Tabakhandel noch nicht in der Zunftrolle reglementiert war, da man diesen bis dato aus den Niederlanden bezog. Die preußischen Beamten in Aurich entschieden schließlich zugunsten der Tabakmanufaktur.<ref>Behrends, Berend-Heiko (1969): Zwei Jahrhunderte Steinbömer Tabak, Norden, S. 9f.</ref> | ||
Am 21. November 1812 fand die letzte Zunftversammlung statt. Wie alle anderen auch (siehe [[Zunft- und Gildewesen#Geschichte|Geschichte]]) wurde die Kräuterzunft aufgelöst, ihr Inventar am 26. November des Jahres in einer öffentlichen Auktion verkauft.<ref name=":4" /> Am 15. August 1821 wurde die Zunft neu gegründet, ging jedoch 1881 - wie alle Zünfte - in einer neuen Innung auf.<ref name=":5">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 64</ref> | |||
== Manufaktur- und Ellenhändlerzunft == | == Manufaktur- und Ellenhändlerzunft == | ||
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== Schlachterzunft == | == Schlachterzunft == | ||
Eine Schlachterzunft scheint bereits vor 1535 existiert zu haben, da eine solche in der [[Polizeiordnung]] des Jahres namentlich genannt werden. Eine Zunftrolle hatten sie bereits seit vor 1594.<ref name=":1" /><ref name=":8" /> Am 15. März 1594 führt die Zunft Klage gegen die [[Jüdische Gemeinde Norden|Norder Juden]], da diese trotz einer Vorschrift von 1591 wiederholt auch Fleisch an Nicht-Juden zu regulären Preisen verkauft zu haben. Dies war ihnen nur zu einem erheblich reduzierten Preis gestattet, damit es für sie nicht lohnend ist.<ref name=":2" /> | |||
Bemerkenswert an dieser Zunft ist, dass sie in ihrer Rolle bereits recht genaue Vorschriften bezüglich ihrer Arbeitsgestaltung festgelegt hatten. Von Fastnacht (i.d.R. Ende Februar) bis Michaelis (29. September) war ein Schlachten nur in der Zeit von 06:00 bis 10:00 sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Von Michaelis bis Fastnacht war der Zeitraum von Tagesanbruch bis 10:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis zum Einbruch der Nacht erlaubt, sonntags zudem nur in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Festgelegt wurden auch drakonische Strafen festgelegt, etwa für Verstöße gegen die Arbeitszeiten.<ref name=":2" /> | Bemerkenswert an dieser Zunft ist, dass sie in ihrer Rolle bereits recht genaue Vorschriften bezüglich ihrer Arbeitsgestaltung festgelegt hatten. Von Fastnacht (i.d.R. Ende Februar) bis Michaelis (29. September) war ein Schlachten nur in der Zeit von 06:00 bis 10:00 sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr gestattet. Von Michaelis bis Fastnacht war der Zeitraum von Tagesanbruch bis 10:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis zum Einbruch der Nacht erlaubt, sonntags zudem nur in der Zeit von 06:00 bis 09:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. Festgelegt wurden auch drakonische Strafen festgelegt, etwa für Verstöße gegen die Arbeitszeiten.<ref name=":2" /> | ||
Geschlachtet wurde offenbar in einem [[Schlachthof|Schlachthaus]], das sich in einem der Wirtschaftsräume des (zum oben genannten Zeitpunkt bereits säkularisierten) [[Kloster Marienthal|Klosters Marienthal]] befunden hat und bereits von den Mönchen als solches benutzt wurde.<ref name=":2" /> | Geschlachtet wurde offenbar in einem [[Schlachthof|Schlachthaus]], das sich in einem der Wirtschaftsräume des (zum oben genannten Zeitpunkt bereits säkularisierten) [[Kloster Marienthal|Klosters Marienthal]] befunden hat und bereits von den Mönchen als solches benutzt wurde.<ref name=":2" /> | ||
Zu einem späteren Zeitpunkt scheint sich die Schlachterzunft wieder aufgelöst zu haben. Erst 1911 kam es zu einer Neugründung, am 8. Oktober des Jahres wurde der Vorstand gewählt.<ref>Gödeken, Lina (2000): Rund um die Synagoge in Norden. Die Geschichte der Synagogengemeinde seit 1866, Aurich, S. 43</ref> Die Zahl der Schlachter betrug in dieser Zeit 16 und veränderte sich auch nicht bis in die Zeit des Nationalsozialismus. | |||
Während des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]] wurden die Schlachter im gesamten Deutschen Reich und damit auch in Norden in großen Kommunalverbänden zusammengefasst, da sie elementar wichtig für die Nahrungsmittelversorgung waren. Die Norder Fleischer wurden - wie auch die hiesigen Viehhändler - dem Kommunalverband Hannover zugeordnet.<ref>Gödeken, Lina (2000): Rund um die Synagoge in Norden. Die Geschichte der Synagogengemeinde seit 1866, Aurich, S. 44</ref> | |||
== Schmiedezunft == | == Schmiedezunft == | ||
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Die älteste im Wortlaut erhaltene Zunftrolle der Schneider stammt von 1669. Die Erlaubnis ihres Zusammenschlusses wird in den Jahren 1711, 1736 und 1781 bestätigt. Am 3. März 1821 ist eine neue Zunftrolle belegt.<ref name=":3" /> | Die älteste im Wortlaut erhaltene Zunftrolle der Schneider stammt von 1669. Die Erlaubnis ihres Zusammenschlusses wird in den Jahren 1711, 1736 und 1781 bestätigt. Am 3. März 1821 ist eine neue Zunftrolle belegt.<ref name=":3" /> | ||
== Schusterzunft == | == Schusterzunft == | ||
Mindestens seit dem 12. Mai 1606 waren die Schuster zünftig organisiert, wie aus einer alten Urkunde erkennbar ist. An diesem Tage bezahlen die Ältesten der Zunft getreu der Vorschrift ihrer Zunftrolle einen Betrag von 3 Goldgulden an das [[Armenhaus]]. Diese Zunftrolle wurde in den Jahren 1680, 1720 und 1738 durch den Landesherren bestätigt bzw. erneuert. Letztmalig ist eine solche Zunftrolle für den 8. August 1821 belegbar.<ref name=":4" /> | Mindestens seit dem 12. Mai 1606 waren die Schuster zünftig organisiert, wie aus einer alten Urkunde erkennbar ist. An diesem Tage bezahlen die Ältesten der Zunft getreu der Vorschrift ihrer Zunftrolle einen Betrag von 3 Goldgulden an das [[Armenhaus]]. Diese Zunftrolle wurde in den Jahren 1651, 1680, 1720 und 1738 durch den Landesherren bestätigt bzw. erneuert.<ref name=":4" /><ref>Canzler, Gerhard (1994): Norden. Museen im Alten Rathaus, Norden, S. 104</ref> Letztmalig ist eine solche Zunftrolle für den 8. August 1821 belegbar.<ref name=":4" /> | ||
== Sielfahrerzunft == | == Sielfahrerzunft == | ||
Die Sielfahrer (auch: ''Slededriver'') waren seit dem 31. Januar 1610 zünftig organisiert.<ref name=":8" /><ref name=":4" /> Sie hatten das Privileg des Warentransportes zwischen den [[Liste der Siele|Sielen]] und der Stadt inne, sofern die Waren vom Eigentümer nicht auf einem eigenen Fahrwerk transportiert werden konnten. Ihre Zahl war auf 12 beschränkt.<ref name=":4" /> Eine solche Beschränkung finden wir heute noch bei den Taxiunternehmen. | Die Sielfahrer (auch: ''Slededriver'') waren seit dem 31. Januar 1610 zünftig organisiert.<ref name=":8" /><ref name=":4" /> Sie hatten das Privileg des Warentransportes zwischen den [[Liste der Siele|Sielen]] und der Stadt inne, sofern die Waren vom Eigentümer nicht auf einem eigenen Fahrwerk transportiert werden konnten. Ihre Zahl war auf 12 beschränkt.<ref name=":4" /><ref name=":13">Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 55</ref> Eine solche Beschränkung finden wir heute noch bei den Taxiunternehmen. | ||
Tatsächlich hatten auch die Sielfahrer eine besondere Rolle beim Personentransport. Sie hatten seit 1611 mindestens sechs Mal jährlich eine Fahrt zwischen Norden nach Berum oder Marienhafe zu leisten. Ab dort übernahmen Emder Sielfahrer den Weitertransport. Diese Pflichtfahrten wurden erst 1746 durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst.<ref name=":4" /> | Tatsächlich hatten auch die Sielfahrer eine besondere Rolle beim Personentransport. Sie hatten seit 1611 mindestens sechs Mal jährlich eine Fahrt zwischen Norden nach Berum oder Marienhafe zu leisten. Ab dort übernahmen Emder Sielfahrer den Weitertransport. Diese Pflichtfahrten wurden erst 1746 durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst.<ref name=":4" /> | ||
Geleitet wurde die Sielfahrerzunft von einem Fuhrleute-Ältermann, der jedes Jahr zur Fastnacht neu gewählt wurde. Dieser nahm die Fahrtwünsche potentieller Kunden an und verteilte sie gerecht an die einzelnen Fuhrmänner.<ref name=":13" /> | |||
Die Zunftrolle wurde in den Jahren 1670, 1690 und 1792 bestätigt. Der Posten des Sielfahrers konnte weitervererbt oder verkauft werden, zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden zwischen 200 und 300 Reichstalern als Kaufpreis genannt. 1838 wurde das Sielfahrerwesen entschädigungslos aufgelöst und bald durch neue Regelungen vom [[Magistrat]] abgelöst, die das Transportwesen neu ordneten. An das alte Sielfahrerwesen erinnert noch heute der Flurname ''[[Fuhrleute-Heller]]'', jener [[Heller]] vom [[Norder Hafen]] bis zum [[Zuckerpolder]].<ref name=":4" /> | Die Zunftrolle wurde in den Jahren 1670, 1690 und 1792 bestätigt. Der Posten des Sielfahrers konnte weitervererbt oder verkauft werden, zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden zwischen 200 und 300 Reichstalern als Kaufpreis genannt. 1838 wurde das Sielfahrerwesen entschädigungslos aufgelöst und bald durch neue Regelungen vom [[Magistrat]] abgelöst, die das Transportwesen neu ordneten. An das alte Sielfahrerwesen erinnert noch heute der Flurname ''[[Fuhrleute-Heller]]'', jener [[Heller]] vom [[Norder Hafen]] bis zum [[Zuckerpolder]].<ref name=":4" /> | ||
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== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [[ | * [[Kaufmännischer Verein]] | ||
[[Kategorie:Begriffsklärung]] | [[Kategorie:Begriffsklärung]] | ||