Westermarscher 2. Rott: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K Textersetzung - „#multimaps“ durch „#display_map“ |
||
| (3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
==Westermarscher 2. Rott== | ==Westermarscher 2. Rott== | ||
|- | |- | ||
| colspan="2" |{{#display_map: | |||
| colspan="2" |{{# | |||
| Title = Westermarscher 2. Rott | | Title = Westermarscher 2. Rott | ||
| Text = Ungefähre Lage | | Text = Ungefähre Lage | ||
| Zeile 13: | Zeile 11: | ||
| height = 300px | | height = 300px | ||
}} | }} | ||
|- | |||
! colspan="2" |Basisdaten | |||
|- | |- | ||
|Administrativer Stadtteil | |Administrativer Stadtteil | ||
| Zeile 20: | Zeile 20: | ||
|unbekannt | |unbekannt | ||
|} | |} | ||
Das '''2. Westermarscher Rott''' war das zweite [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Alternative Bezeichnungen waren ''Westermarscher 2. Rott'' ( | Das '''2. Westermarscher Rott''' war das zweite [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Alternative Bezeichnungen waren ''Westermarscher 2. Rott'' (1672, 1650, 1634, 1719) und ''Westermarsch, das ander Rott'' (1618) sowie ''Reindt Siebens Rott'' bzw. ''Reyndt Siebens Rott'' (1770).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_I.pdf Beschreibung von Westermarsch I] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage ist nicht bekannt. | ||
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | ||
| Zeile 26: | Zeile 26: | ||
Aus Verwaltungsakten aus dem Jahr 1770 geht hervor, dass die Bewohner dieses Rotts, deren Kinder an der [[Alte Altendeichsschule|damaligen Altendeichsschule]] verpflichtet waren, zwei Gulden und einen Stüber an Schulgeld zahlen mussten.<ref>StAA, Rep. 139, 867</ref> | Aus Verwaltungsakten aus dem Jahr 1770 geht hervor, dass die Bewohner dieses Rotts, deren Kinder an der [[Alte Altendeichsschule|damaligen Altendeichsschule]] verpflichtet waren, zwei Gulden und einen Stüber an Schulgeld zahlen mussten.<ref>StAA, Rep. 139, 867</ref> | ||
Im Jahr 1639 umfasste das Rott acht [[Herd|Herde]] und konnte als einziges | Im Jahr 1639 umfasste das Rott acht [[Herd|Herde]] und konnte als einziges Rott in [[Westermarsch I]] seine Herdzahl auch im Jahr 1794 aufrechterhalten.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 60</ref> Alle anderen büßten viele Herdstellen ein, die infolge von Seuchen und Misswirtschaft wüst fielen. | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||