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'''Herd''' (auch: ''Heerd'') ist eine historische Bezeichnung für ein Haus mit Grundstück. Ihre Besitzer wurden ''Herdbesitzer'' genannt, sie bildeten die ersten bäuerlichen Zusammenschlüsse (''Bauerschaften''), aus denen später Gemeinden wie die [[Sandbauerschaft]] erwuchsen.
'''Herd''' (auch: ''Heerd'') ist eine historische Bezeichnung für ein Haus mit Grundstück. Ihre Besitzer wurden ''Herdbesitzer'' genannt, sie bildeten die ersten bäuerlichen Zusammenschlüsse (''Bauerschaften''), aus denen später Gemeinden wie die [[Sandbauerschaft]] erwuchsen.


Zu einer Herdbesitzerstelle gehörten: 1. Haus, Hof und Garten, 2. der Anteil am Altacker (Nutzungsrecht am gemeinschaftlich genutzten Acker), 3. Wiesenländereien, 4. Gemeinheitsrechte (Nutzungsrechte der [[Gemeinweiden]]), 5. die das Leben in der Bauernschaft regelnden Pflichten und Rechte, evtl. später die Kirchen- und Landtagsstimme und die Stimme zur Wahl des Lehrers.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 20</ref>
Zu einer Herdbesitzerstelle gehörten: 1. Haus, Hof und Garten, 2. der Anteil am Altacker (Nutzungsrecht am gemeinschaftlich genutzten Acker), 3. Wiesenländereien, 4. Gemeinheitsrechte (Nutzungsrechte der [[Gemeinweide|Gemeinweiden]]), 5. die das Leben in der Bauernschaft regelnden Pflichten und Rechte, evtl. später die Kirchen- und Landtagsstimme und die Stimme zur Wahl des Lehrers.<ref>Rack, Eberhard (1967): Besiedlung und Siedlung des Altkreises Norden, Münster, S. 20</ref>


==Einzelnachweise==
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Rott]]
*[[Erbgessene]]


[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]