Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Mäkler''' war von der Stadtverwaltung eingesetzter Norder Bürger, der Ortsfremden beim Einkauf hiesiger Waren unterstützte und diese an sie vermittel…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Mäkler''' war von der Stadtverwaltung eingesetzter Norder Bürger, der Ortsfremden beim Einkauf hiesiger Waren unterstützte und diese an sie vermittelte.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Es ergibt sich also eine deutliche Begriffsüberschneidung zum heutigen Makler.
Der '''Mäkler''' war von der Stadtverwaltung eingesetzter Norder Bürger, der Ortsfremden beim Einkauf hiesiger Waren unterstützte und diese an sie vermittelte.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Andersherum sollte er Handeltreibende auch beim Absatz ihrer Waren im Orte unterstützen.<ref name=":0">Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 96</ref> Es ergibt sich also eine deutliche Begriffsüberschneidung zum heutigen ''Makler''.
 
Erstmalig wird das Amt des Mäklers in der Amtsbeschreibung von 1735 von [[Thomas Hermann Wichmann Grems]] erwähnt. Demnach wurde dieser gemeinsam vom [[Amtsverwalter]] sowie vom [[Magistrat]] ausgewählt und im Einvernehmen mit der [[Qualifizierter Bürger|qualifizierten Bürgerschaft]] eingesetzt.<ref name=":0" />


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==