Stadtschreiber: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Die große (Lebens-)Erfahrung und die Rechtskenntnisse (als Notarius publius Caesar oder Dr. jur. Juris Consultus und somit als Jurist) brachten den Stadtschreiber in die Funktion eines ständigen Ratgebers für den [[Magistrat]]. Das relativ gute Gehalt, der wachsende Aufgabenkreis, die hohe Verantwortung sowie das soziale und politische Ansehen in der Stadt und darüber hinaus zogen potentielle Bewerber um das Amt des Stadtschreibers an. | Die große (Lebens-)Erfahrung und die Rechtskenntnisse (als Notarius publius Caesar oder Dr. jur. Juris Consultus und somit als Jurist) brachten den Stadtschreiber in die Funktion eines ständigen Ratgebers für den [[Magistrat]]. Das relativ gute Gehalt, der wachsende Aufgabenkreis, die hohe Verantwortung sowie das soziale und politische Ansehen in der Stadt und darüber hinaus zogen potentielle Bewerber um das Amt des Stadtschreibers an. | ||
__TOC__ | |||
== Anforderungen == | == Anforderungen == | ||
Zu Anfang reichten ''Kenntnis des Schreibens'' und der ''lateinischen Sprache'' aus. Später war eine Tätigkeit in einer bedeutenden Kanzlei nur mit einer ''umfassenden Verwaltungsausbildung'' möglich. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert mussten angehende Stadtschreiber eine ''akademische oder juristische Ausbildung'' nachweisen, wobei ein ''abgeschlossenes Studium'' anfangs nicht unbedingt für erforderlich gehalten wurde. In vielen, insbesondere größeren Städten, bevorzugte man jedoch einen ''Rechtsgelehrten''. | Zu Anfang reichten ''Kenntnis des Schreibens'' und der ''lateinischen Sprache'' aus. Später war eine Tätigkeit in einer bedeutenden Kanzlei nur mit einer ''umfassenden Verwaltungsausbildung'' möglich. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert mussten angehende Stadtschreiber eine ''akademische oder juristische Ausbildung'' nachweisen, wobei ein ''abgeschlossenes Studium'' anfangs nicht unbedingt für erforderlich gehalten wurde. In vielen, insbesondere größeren Städten, bevorzugte man jedoch einen ''Rechtsgelehrten''. | ||
| Zeile 38: | Zeile 38: | ||
Entsprechend der Bedeutung seines Amtes stand dem Stadtschreiber zumeist das höchste Gehalt aller städtischen Bediensteten zu (der Bürgermeister war nur ehrenamtlich tätig), das er oftmals durch Notariatsdienste und die Ausbildung junger Schreiber zusätzlich aufbessern konnte. | Entsprechend der Bedeutung seines Amtes stand dem Stadtschreiber zumeist das höchste Gehalt aller städtischen Bediensteten zu (der Bürgermeister war nur ehrenamtlich tätig), das er oftmals durch Notariatsdienste und die Ausbildung junger Schreiber zusätzlich aufbessern konnte. | ||
== Bekannte Stadtschreiber == | |||
Einer der wenigen bekannten Stadtschreiber war [[Johann Rudolph Siltmann]], der zugleich auch mehrere Norder Stadtansichten zeichnete.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 39</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||