Oberkreisdirektor: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Oberkreisdirektor''' war bis zur Abschaffung der sogenannten Doppelspitze der Gemeinde- und Kreisverwaltungen ab 1994 der ''Hauptverwaltungsbeamte'' im Landkreis. Dieses Amt | Der '''Oberkreisdirektor''' war bis zur Abschaffung der sogenannten Doppelspitze der Gemeinde- und Kreisverwaltungen ab 1994 der ''Hauptverwaltungsbeamte'' im Landkreis. Dieses Amt wurde durch eine Vorgabe der britischen Militärregierung nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] eingeführt. | ||
Sein Pendant auf städtischer Ebene war der [[Stadtdirektor]], in größeren bzw. kreisfreien Städten war die Bezeichnung ''Oberstadtdirektor''. Da der [[Landkreis Norden]] bereits 1977 im Landkreis Aurich aufging, hat es hier bis zuletzt nur einen ehrenamtlichen [[Landrat]], der vor allem repräsentative Aufgaben wahrnahm und einen hauptamtlichen Oberkreisdirektor gegeben, der die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte leitete. Seit der Abschaffung der Doppelspitze werden die Aufgaben von Landrat und Oberkreisdirektor in Personalunion vom Landrat wahrgenommen. | Sein Pendant auf städtischer Ebene war der [[Stadtdirektor]], in größeren bzw. kreisfreien Städten war die Bezeichnung ''Oberstadtdirektor''. Da der [[Landkreis Norden]] bereits 1977 im Landkreis Aurich aufging, hat es hier bis zuletzt nur einen ehrenamtlichen [[Landrat]], der vor allem repräsentative Aufgaben wahrnahm und einen hauptamtlichen Oberkreisdirektor gegeben, der die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte leitete. Seit der Abschaffung der Doppelspitze werden die Aufgaben von Landrat und Oberkreisdirektor in Personalunion vom Landrat wahrgenommen. | ||