Gemeindestraße: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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Die meisten Straßen in Norden sind sogenannte Gemeindestraßen, also Straßen, die von der Gemeinde (bzw. Stadt) gebaut und unterhalten werden.
Die meisten Straßen in Norden sind sogenannte Gemeindestraßen, also Straßen, die von der Gemeinde (bzw. Stadt) gebaut und unterhalten werden. Anfallende Straßenwartungsarbeiten werden grundsätzlich vom [[Bauhof]] der Stadt Norden durchgeführt.


Auch wenn Gemeindestraßen grundsätzlich von der Gemeinde als zuständigem Straßenbaulastträger (für die Straße zuständige Behörde) erschlossen werden, kommt es vor, dass höherklassifizierte Straßen ([[Kreisstraße]], [[Landesstraße]] und [[Bundesstraße]]) nachträglich zur Gemeindestraße umgewidmet und an die jeweilige Gemeinde übertragen werden.
Auch wenn Gemeindestraßen grundsätzlich von der Gemeinde als zuständigem Straßenbaulastträger (für die Straße zuständige Behörde) erschlossen werden, kommt es vor, dass höherklassifizierte Straßen ([[Kreisstraße]], [[Landesstraße]] und [[Bundesstraße]]) nachträglich zur Gemeindestraße umgewidmet und an die jeweilige Gemeinde übertragen werden. Anders als letztgenannte Straßen sind Gemeindestraßen nicht in einzelne Abschnitte bzw. Kilometrierungen unterhält. Vielmehr erfolgt die Orientierung hier alleine anhand der anliegenden Hausnummern. Auch haben Gemeindestraßen keinen Alternativnamen, wie beispielsweise Kreisstraße 215 (kurz: K215) für die Straße Utlandshörn.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Liste der Straßen in Norden]]
*[[Liste der Straßen in Norden]]
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]

Aktuelle Version vom 21. September 2021, 10:18 Uhr

Die meisten Straßen in Norden sind sogenannte Gemeindestraßen, also Straßen, die von der Gemeinde (bzw. Stadt) gebaut und unterhalten werden. Anfallende Straßenwartungsarbeiten werden grundsätzlich vom Bauhof der Stadt Norden durchgeführt.

Auch wenn Gemeindestraßen grundsätzlich von der Gemeinde als zuständigem Straßenbaulastträger (für die Straße zuständige Behörde) erschlossen werden, kommt es vor, dass höherklassifizierte Straßen (Kreisstraße, Landesstraße und Bundesstraße) nachträglich zur Gemeindestraße umgewidmet und an die jeweilige Gemeinde übertragen werden. Anders als letztgenannte Straßen sind Gemeindestraßen nicht in einzelne Abschnitte bzw. Kilometrierungen unterhält. Vielmehr erfolgt die Orientierung hier alleine anhand der anliegenden Hausnummern. Auch haben Gemeindestraßen keinen Alternativnamen, wie beispielsweise Kreisstraße 215 (kurz: K215) für die Straße Utlandshörn.

Siehe auch