Gerichtsdiener: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Norder Stadtgeschichte
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'''Gerichtsdiener''' waren - analog zum [[Stadtdiener]] - Gehilfen des [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichts]]. Neben ihren Aufgabe zur Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebes oblag ihnen auch die Überwachung des Marktgeschehens, womit er als ein Vorläufer des [[Marktmeister|Marktmeisters]] angesehen werden kann. Ferner hatte er dafür zu sorgen, dass die Marktbeschicker ihre Marktgelder an die Stadt entrichteten. Zahlte jemand nicht, war der Gerichtsdiener befugt, ein Stück Vieh zu pfänden, bis die Gebühr bezahlt war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251</ref>
'''Gerichtsdiener''' waren - analog zum [[Stadtdiener]] - Gehilfen des [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichts]]. Neben ihren Aufgabe zur Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebes oblag ihnen auch die Überwachung des Marktgeschehens, womit er als ein Vorläufer des [[Marktmeister|Marktmeisters]] angesehen werden kann. Ferner hatte er dafür zu sorgen, dass die Marktbeschicker ihre Marktgelder an die Stadt entrichteten. Zahlte jemand nicht, war der Gerichtsdiener befugt, ein Stück Vieh zu pfänden, bis die Gebühr bezahlt war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251</ref><ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 19</ref> Bei Ausübung seiner Amtspflichten trug der Gerichtsdiener eine Uniform, um für jedermann als Amtsträger erkennbar zu sein.<ref name=":0" />
 
Eine weitere Aufgabe der Gerichtsdiener war es, dafür zu sorgen, dass Gerste und Roggen nicht aus der Stadt ausgeführt wurden. Dieses Getreide spielte in der Grundversorgung der Norder Bevölkerung eine zu große Rolle, als dass sie zum Handelsgut werden durfte.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 9. September 2021, 18:17 Uhr

Gerichtsdiener waren - analog zum Stadtdiener - Gehilfen des Stadtgerichts. Neben ihren Aufgabe zur Aufrechterhaltung des Gerichtsbetriebes oblag ihnen auch die Überwachung des Marktgeschehens, womit er als ein Vorläufer des Marktmeisters angesehen werden kann. Ferner hatte er dafür zu sorgen, dass die Marktbeschicker ihre Marktgelder an die Stadt entrichteten. Zahlte jemand nicht, war der Gerichtsdiener befugt, ein Stück Vieh zu pfänden, bis die Gebühr bezahlt war.[1][2] Bei Ausübung seiner Amtspflichten trug der Gerichtsdiener eine Uniform, um für jedermann als Amtsträger erkennbar zu sein.[2]

Eine weitere Aufgabe der Gerichtsdiener war es, dafür zu sorgen, dass Gerste und Roggen nicht aus der Stadt ausgeführt wurden. Dieses Getreide spielte in der Grundversorgung der Norder Bevölkerung eine zu große Rolle, als dass sie zum Handelsgut werden durfte.[3]

Einzelnachweise

  1. Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 251
  2. 2,0 2,1 Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 19
  3. Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 18

Siehe auch