Marktpächter waren im historischen Sinne Personen (oder auch Gruppen), die vom jeweiligen Landes- oder Stadtherrn das Recht erhielten, einen Markt gegen Zahlung einer Pacht oder Gebühr zu betreiben und wirtschaftlich auszunutzen.

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit waren Märkte keine freien wirtschaftlichen Räume, sondern rechtlich verliehene Privilegien (Marktrecht). Dieses Recht konnte weitergegeben oder verpachtet werden. Ein Marktpächter erhielt das Marktrecht zeitweise oder gegen Geld und durfte Standgelder, Abgaben oder Gebühren von Händlern einziehen. Er organisierte persönlich oder durch Dritte den Ablauf des Marktes (Platzvergabe, Ordnung, Kontrolle) und war verantwortlich für die Einhaltung von Regeln und Abgaben.

Damit waren sie somit wie eine Mischung aus Veranstalter (Organisation des Marktes), Finanzverwalter (Einnahmen aus Gebühren) und Kontrollinstanz (Marktordnung, manchmal auch Polizei-Funktionen)

Die Einnahmen aus dem Markt konnten sehr bedeutend sein, weshalb dieses Recht oft: von Städten vergeben wurde oder vom Landesherrn an Einzelpersonen verpachtet wurde. Manchmal wurde es sogar unterverpachtet.

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